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Laufzeit von ALG I

von EviI03.07.2008 | 17:30
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6 Antworten

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Sehr geehrte Experten, Ende 2006 ist mein Arbeitsverhältnis nach knapp dreißigjähriger Tätigkeit von meiner Firma betriebsbedingt gekündigt worden. ALG I wurde mir für 18 Monate bewilligt. Ende Mai 2008 bin ich 58 Jahre alt geworden. Mein ALG I endete zum 30.06.08. Ist es richtig, dass die Verlängerung auf 24 Monate ( Änderung der Bezugsdauer für über 55jährige) für mich ( lt. BfA ) nicht zutreffend ist? Vielen Dank für Ihre Auskunft

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Verlängerung eines bereits vor dem 01.01.2008 entstandenen (und zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschöpften) Anspruchs auf Arbeitslosengeld auf längstens 24 Monate kommt nach der insoweit einschlägigen Übergangsregelung des § 434r Abs. 1 SGB III nur bei Arbeitslosen in Betracht, die vor dem Stichtag 01.01.2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben.

5 Antworten

Falsche Forumam 03.07.2008 | 17:35
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Wolfgangam 03.07.2008 | 17:36
Hallo Evil, ja. Das Erreichen eines Lebensalters, für dass dann eigentlich eine längere Laufzeit vorgesehen ist, verlängert nicht den ursprünglichen Bezugszeitraum. Hier gilt das Alter bei Beginn des Anspruchs. Gruß w.
Schiko.am 04.07.2008 | 00:09
Diess sehe ich anders.Bislang galt, für über 55 jährige galten 18 monate AG. I. Mit der Neuregelung ab 1.1.2008 wurde rückwirkend für 58 jährige ab 1.1.2008 die bezugszeit auf 24 monate erhöht. Zur absicherung fragen sie doch die zuständige arbeits- agentur MfG.
Ulfam 04.07.2008 | 09:15
Hallo Evi, so, jetzt sind Sie (leider) genauso schlau wie vorher. Ihre Frage ist tatsächlich hier fehl am Platz! Bitte fragen Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der AfA. Der muss Ihnen erklären, unter welchen Voraussetzungen das ALG verlängert wird, und ob diese bei Ihnen zutreffen. Lassen Sie sich das genauestens erklären, auch unter Angabe der jeweiligen Rechtsvorschrift. Dann können Sie sicherlich nachvollziehen warum wieso weshalb. Diese Forum kann (und die Experten dürfen) keine konkreten Angaben zum Arbeitslosengeld treffen. Hier erhalten Sie zwar Tipps, die in der Regel auch hilfreich sind, aber Sie können sich nicht auf irgendeine Aussage hier bei der AfA berufen. Das interessiert die Mitarbeiter dort sicherlich nicht, ob Klaus oder Peter oder Inge oder... sagen, dass Sie 6 Monate länger ALG-Anspruch habenoder eben nicht! Also Termin ausmachen und dort abklären. MfG Ulf
Wolfgangam 04.07.2008 | 09:10
http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm SGB III § 127 Grundsatz (1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich 1. (...) 2. dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat. SGB III § 434r (1) Ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer dem Lebensalter des Arbeitslosen entsprechenden Höchstanspruchsdauer nach § 127 Abs. 2 in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung am 31. Dezember 2007 noch nicht erschöpft, erhöht sich die Anspruchsdauer bei Arbeitslosen, die vor dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben, auf 15 Monate, das 58. Lebensjahr vollendet haben, auf 24 Monate. ========== Hmm ...ich lese es so nicht. Verlängerung nur für 50 und 58-jährige unter den o. g. Voraussetzungen. Gruß w.
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