laut Arzt nicht rehafähig - DRV schickt mich trotzdem zur Reha

von
Lyo

Moin an alle Leser*innen!

Ich bekam im letzten Telefonat mit der DRV auf meine Nachfrage warum in den bisherigen Schreiben die Formulierungen "Ihr Antrag auf Teilhabe..." oder "Um Ihren Antrag auf medizinische Reha..." stehen, obwohl ich doch EM Rente beantragt habe, die Antwort, dass die DRV ein Recht darauf habe eine mögliche Erwerbsminderung durch eine Reha überprüfen zu lassen.
Grundsätzlich verstehe ich die Begründung, allerdings hat meine Ärztin im Antrag den Haken bei "nicht rehafähig" gesetzt!
Dies hat den Hintergrund, dass ich durch meine kPTBS (und Komorbiditäten) so weit eingeschränkt bin und eine Traumatherapie absolut vordergründig ist bzw. sein muss.

Ich verstehe nun gar nicht wieso mich die DRV nun trotzdem in eine Reha stecken will und wie ich das überhaupt schaffen soll, wenn die Berufsfähigkeit noch so weit entfernt ist.
Ich bin davon ausgegangen, dass mir bei meinem komplexen Störungsbild zumindest die Zeit für die Traumatherapie in Form von einer befristeten EM Rente bewilligt wird.

Vielleicht weiß hier eine Person Rat, vielen Dank schonmal bis hierhin.

von
Reha

Wenn Sie einen Rehabescheid bekommen, können Sie gegen diesen Widerspruch mit der von Ihnen genannten Begründung einlegen. Sollten Sie allerdings von der Krankenkasse oder AfA zur Antragstellung aufgefordert worden sein, müssen Sie Ihr Vorhaben zuvor mit der jeweiligen Behörde abstimmen.

von
Schade

Bisher scheint ja nur telefoniert worden zu sein, oder?

Es bleibt Ihnen doch nur abzuwarten.....entweder auf die Entscheidung über Ihren Rentenantrag oder ein Schreiben dass Sie in Klinik xy sollen, weil erst nach einer Reha über die Rente entschieden werden kann.

Kommt ein Schreiben mit diesem Inhalt, können Sie und Ihre Ärzte sich überlegen ob die Reha Sinn macht oder nicht und gegebenenfalls reagieren (also zur Reha gehen oder nicht).

Was passiert - falls eine Reha angedacht ist, Sie diese aber verweigern - wird man dann zu gegebener Zeit sehen.

Versucen Sie es momentan entspannt zu sehen, vielleicht kann eine reha sogar Sinn machen, wer weiß? Im Forum sicher niemand.

von
Lyo

Genau, es gab nur ein Telefonat, weil ich danach nicht mehr in den Abteilungen durchkam, aber ich habe die DRV nun via Mail kontaktiert und um eine konkrete Antwort gebeten, da mich die Aussage des Kollegen es liege kein Antrag auf EM Rente vor, sondern nur auf Reha, doch sehr verunsichert hat.

@Reha: Danke für die Info; die AfA hatte mich tatsächlich aufgefordert.

@Schade: Sehr weise, es stimmt naürlich was den Punkt der Gelassenheit angeht...es kommt eh wie es kommt. Reagieren kann ich dann ja immernoch.
Ich mache mich immer viel zu verrückt bei solchen Angelegenheiten, daher vielen Dank für's Runterbringen. :)

von
Frank

Grundsätzlich: Die Meinung Ihres Arztes ist zweitrangig.
Die DRV hat unabhängigere Spezialisten und möchte selbst prüfen.

Es erging mir genauso (anderer Fall, anderes Krankenbild) - und war äußerst sinnvoll. Nicht nur weil mir der Klinik-Auftenhalt viel brachte, auch wurde dadurch eine von mir angestrebte Reha-Umschulung als "nicht sinnvoll" festgestellt.

von
Rena

Im Interesse aller Versicherten gilt in der Rentenversicherung der Grundsatz „Reha vor Rente“.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/warum-reha_node.html

von
Schade

Ob Sie nun Rente oder Reha beantragt haben sollte doch eigentlich nicht strittig sein - Sie haben doch hoffentlich eine Kopie des gestellten Antrages.

Ob das nun das Formular R0100 (Rentenantrag) oder G0100 (Rehaantrag) war sollte doch zweifelsfrei feststehen, oder?

von
Lyo

Ihr lieben Menschen, vielen Dank für eure Infos und Anregungen, ich meine nun dadurch herausgefunden zu haben wo der Hund begraben liegt!

Der Antrag wurde von mir ja via Aufforderung über ein Formular der AfA gestellt, welches tatsächlich im Betreff sagt "Antrag auf Leistungen zur medizinischen Reha". Die Rentenkasse schickte mir dann das Formular S0051 in dem als Auswahl zum Ankreuzen steht:

Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung zum Antrag auf:
- Leistungen zur Teilhabe (Antrag auf medizinische oder berufliche Rehabilitation)
- Erwerbsminderungsrente

Angekreuzt wurde hier die EM Rente. Aber dann greift vermutlich trotzdem das was Frank schrieb.

Experten-Antwort

Hallo Lyo,

wenn Sie von der Agentur für Arbeit im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung aufgefordert worden sind, einen Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen, so kann es sich hierbei zunächst aufgrund der gesetzlichen Grundlage (§ 145 SGB III) nicht um einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit handeln.

Zunächst geht es um eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (= berufliche Rehabilitation). Stellt die Rentenversicherung fest, dass Ihre Erwerbsfähigkeit nicht durch eine der zuvor genannten Leistungen verbessert, wiederhergestellt oder erhalten werden kann, dann würde der Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet. Gleiches würde gelten, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit nach Durchführung einer solchen Leistung festgestellt werden würde.

Die Einschätzung Ihrer Rehafähigkeit durch Ihren Arzt fliest mit in die Entscheidungsfindung durch den sozialmedizinischen Dienst (SMD) der Rentenversicherung ein, ist aber nicht der alleinige Maßstab. Die Rehafähigkeit wird durch den SMD festgestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Steven

Würde mich nicht weiter beunruhigen, im Zweifelsfall erstmal hinfahren. Die Rehaeinrichtung bricht die Reha sowieso ab, wenn es keinen Sinn macht oder es zu früh ist.

von
Lyo

Vielen Dank für die ausführliche Expertise und Dank @Steven!

Ich habe gestern noch mit meinem Psychiater (leitete vor seiner eigenen Praxis eine Rehaeinrichtung) über meine Sorgen diesbezüglich gesprochen; er konnte mich wirklich sehr beruhigen.

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