Folgende Stellen sind zur Ausstellung einer Lebensbescheinigung zugelassen:
1. Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate),
2. alle Behörden des Wohnlandes (z. B. Polizei, Stadtverwaltungen, Post-
ämter, Rentenanstalten, Krankenkassen),
3. Geldinstitute,
4. Pfarrämter,
5. Krankenhäuser, Rotes Kreuz,
6. Notare.
In einzelnen Ländern sind weitere Stellen möglich. Um diese (je nach Land unterschiedlichen) bescheinigenden Stellen zu erfahren, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Sachbearbeitung in Verbindung.
Jedoch wird Ihre persönliche Anwesenheit zur Bestätigung schon erforderlich sein, da es bei einer Lebensbescheinigung gerade daraum geht: Zu bestätigen, dass Sie noch leben. So wird vermutlich eine schriftliche Antwort an die bescheinigende Stelle leider nicht ausreichend sein. Klären Sie diesen Punkt jedoch bitte mit der Stelle ab, die diese Bescheinigung für Sie erstellen soll.