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Experten-Antwort

Lebensbescheinigung

von IchLebeNoch30.08.2011 | 14:31
3529 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Dieser Nachweis., wird Selbiger immer nur dann anerkannt wenn die jew. Botschaften ( Deutsche Vertretungen ) im Ausland bestätigen ? und ist um diese Best. zu erhalten, die persönliche Anwesenheit bzw. pers. Antragstellung erforderlich.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Folgende Stellen sind zur Ausstellung einer Lebensbescheinigung zugelassen:

1. Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate),

2. alle Behörden des Wohnlandes (z. B. Polizei, Stadtverwaltungen, Post-

ämter, Rentenanstalten, Krankenkassen),

3. Geldinstitute,

4. Pfarrämter,

5. Krankenhäuser, Rotes Kreuz,

6. Notare.

In einzelnen Ländern sind weitere Stellen möglich. Um diese (je nach Land unterschiedlichen) bescheinigenden Stellen zu erfahren, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Sachbearbeitung in Verbindung.

Jedoch wird Ihre persönliche Anwesenheit zur Bestätigung schon erforderlich sein, da es bei einer Lebensbescheinigung gerade daraum geht: Zu bestätigen, dass Sie noch leben. So wird vermutlich eine schriftliche Antwort an die bescheinigende Stelle leider nicht ausreichend sein. Klären Sie diesen Punkt jedoch bitte mit der Stelle ab, die diese Bescheinigung für Sie erstellen soll.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich gelten die Punkte 2-6 schon. Um allerdings ganz "auf Nummer sicher" zu gehen, erkundigen Sie sich bitte vorher bei der Rentensachbearbeitung, da ich an dieser Stelle leider keinen Überblick darüber habe, welche Stellen in bestimmten Ländern ausgeschlossen sind - ebenso, wie es in bestimmten Ländern noch weitere Stellen gibt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

sabam 30.08.2011 | 14:45
Am besten fragen Sie bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung nach, von welchen Stellen die Bestätigung im jeweiligen Land anerkannt wird. Sollte es ein Land sein, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, kann die Bestätigung z.B. auch durch den ausländischen Rentenversicherungsträger erfolgen. Eine persönliche Anwesenheit ist erforderlich, da ja unter anderem bestätigt werden soll, dass der Rentenempfänger lebt und die Unterschrift selbst geleistet hat. Das geht nun mal nur, wenn man selbst vor Ort ist.
IchLebeNocham 30.08.2011 | 15:00
Gilt das v. Punkt 2 - 6 auch für außereuropäische Länder, sagen wir für z. B. - Indonesien.
Timam 30.08.2011 | 15:35
Bei Punkt 2-6 gibt es einige Länder.in denen man das gerne gegen ein kleines Bakschisch bestätigt bekommt,auch ohne persönliches Erscheinen. ;-)) Die DRV sollte mal genauer die Auslands-100 Jährigen überprüfen,die Untoten aus Japan und Griechenland lassen grüssen..
IchLebeNocham 30.08.2011 | 17:08
:-) ja, das wäre durchaus möglich. So gesehen kenne ich einen Fall, wo die bes. Witwe auch nicht mehr unter den Lebenden - die Angehörigen aber munter Monat f. Monat die Hinterbliebenen Rente kassieren. So viel zum Bakschisch. Deshalb habe ich ja auch nochmals nachgefasst - aber vom Experte/in nur eine wachsweiche Antwort bekommen. Man stelle sich vor ? ca 200000 Rentner u. Rentnerinnen leben im Ausland - wie Viele davon mit Abmeldung / Wohnsitz aus der BRD kann ich nicht eruieren. Aber selbst wenn es nur 10% sein sollten und unter diesen 10% ,,,,, na ja.
Deutsche Rentenversicherung
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