Ich schließe mich den vorherigen Beiträgen an. Die Deutsche Rentenversicherung überweist auch die Rentenzahlungen an das von Ihnen angegebene Bankkonto, auch wenn dies nicht Ihr eigenes Bankkonto sein sollte.
Ich rate dazu, die Sache mit der Bank und Ihrer Tochter zu klären.
Eine Lebensbescheinigung ist für die Rentenversicherung (soweit Sie in Deutschland wohnen) nicht erforderlich, da ein etwaiger Tod der Rentnerin/des Rentners spätestens mit einer automatisch ausgelösten EDV-Meldung vom Einwohnermeldeamt an die Deutsche Rentenversicherung erfolgt.