Ein Kollege hat mir die Nachricht überbringen lassen, dass die Rentenkasse eine Lebensbescheinigung haben möchte. Der Mann sitzt seit über 20 Jahren in Kolumbien oder Venezuela im Knast, keiner weiß es genau. Wie wird das gehandhabt?
Ihr "Kollege" muss sich in seinem Aufenthaltsland durch eine Behörde oder Konsulat bestätigen lassen, dass er noch lebt und diese Bescheinigung an die DRV schicken.
Da Sie nicht wissen, wo er ist, ist diese Info für Sie völlig nutzlos.
Es hat Jahre gedauert bis mich seine Nachricht erreicht hat. Ein alter handgeschriebener Zettel, schwer leserlich.
Hier scheint ein Irrtum vorzuliegen. Es geht um meine eigene Rente. Ich habe mich wohl etwas kompliziert ausgedrückt.
Dann lassen Sie sich eben eine Lebensbescheinigung ausstellen und senden sie an Ihre DRV.
Ich habe keine zuständige DRV (was das auch immer sein soll). Ich bin auch kein Rentner.
"Es geht um meine eigene Rente."
"Ich bin auch kein Rentner"
Was denn jetzt?
Eine Lebensbescheinigung wird von der DRV = Rentenkasse nur dann gefordert, wenn Sie eine Rente bekommen.
Vielleicht sollten Sie doch mal erst Ihren "Kollegen" ausfindig machen und klären, was da los ist und wie er darauf kommt. Viel Erfolg dabei!
Es geht ja wohl um meine zukünftige Rente nehme ich an. Woher soll ich das wissen?
Kein Grund so aggressiv zu sein.
Kein Grund so aggressiv zu sein.
Märchenstunde!
Woher soll die DRV wissen, dass der Kollege irgendwo in Südamerika im Knast sitzt und warum überhaupt sollte eine LB beigebracht werden, wenn er nicht im Rentenbezug ist.
Da will jemand Troll des Jahres werden.
Was für ein Troll? Verstehe hier ehrlich nur Bahnhof. Selbstverständlich bin ich Deutscher. Was sind das für Antworten auf meinen Beitrag.
Vielen Dank für alle Antworten. Aber wirklich weiterhelfen konnten Sie mir nicht.
Ich wende mich jetzt an einen echten Rentenfachmann. Vielleicht hat der eine Lebensbescheinigung.
Hallo Combo,
Man versteht nicht ganz: geht es im Beitrag um sie oder ihren Kumpel, der im Gefängnis sitzt?
...wann wird die Entlassung erwartet - noch zu Lebzeiten? ;-)
...wurden überhaupt Rentenansprüche in D erworben?
...gibt es eine Altersangabe, um hypothetisch einen etwaige Altersrentenbeginn einzuschätzen? -> kann nur Regelaltersrente sein.
> @Combo: Hier scheint ein Irrtum vorzuliegen. Es geht um meine eigene Rente. Ich habe mich wohl etwas kompliziert ausgedrückt.
Ja haben Sie, wenn es Sie selbst betrifft, stellen Sie die Fragen konkret aus Ihrer Sicht und sorgen nicht für 'Verwirrung'.
Wundersamerweise scheinen Sie ja Internet im südamerikanischen Knast (wo auch immer genau wissen Sie ja nicht mal ;-)) nutzen zu können ...kommen Sie @Combo, da geht noch was mehr an Eigeninformation – auch zur erforderlichen Lebensbescheinigung (die Anfrage der DRV hat Sie ja offensichtlich erreicht *hüstel) sind konkrete Informationen/wo/wie krieg ich's her, im Anforderungsschreiben bei Auslandsaufenthalt enthalten ...fragen die das freundliche Wachpersonal, ob die es Ihnen unterstützend von hinten noch mal vorlesen wollen ;-)
Gruß
w.