Lebensunterhalt nach Reha

von
Vera

Hallo,

Ich werde Ende Juli zur Reha fahren.
Wenn dort nun festgestellt wird daß ich noch nicht arbeitsfähig bin, an wen wende ich mich dann zwecks Lebensunterhalt?
In meinem letzten Rentenbescheid stand, daß die Voraussetzungen für eine EM Rente im Moment nicht erfüllt sind.
Ich habe von 1988 bis 2010 ununterbrochen eingezahlt.
Im Dezember 2010 ein Kind geboren, 1 Jahr Elternzeit, dann auf 400 Euro Basis bis August 2012 bis zur Geburt eines weiteren Kindes beim Ag weiter gearbeitet.
Wieder ein Jahr Elternzeit und im September 2013 die Kündigung vom Ag erhalten. War dann arbeitslos von Oktober 2013 und habe im November 2013 eine Umschulung begonnen, die ich dann leider im März 2014, aufgrund meiner Krankheit, beenden mußte.
Seitdem bin ich krank und werde ja dann zum September ausgestellt....... Und dann????

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten!!!
Danke!!!

von
KSC

Wahrscheinlich wurden die Kindererziehungszeiten noch nicht geprüft, denn durch die jeweils 3 Jahre Kindererziehungszeit sind die Voraussetzungen für eine EM Rente "normalerweise" erfüllt.

Ob Sie Rente wegen Erwerbsminderung bekommen, entscheidet sich, wenn Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Je nach persönlicher Situation könnte Krankengeld möglich sein (bis maximal 78 Wochen) oder ALG 1 oder jenach Bedürftigkeit ALG 2.

Beantragen Sie als erstes die Kindererziehungszeiten (V800) und dann steht in der Rentenauskunft auch drin, dass die Bedingungen für die EM Rente erfüllt sind - falls Sie denn auch erwerbsgemindert sind.

von
KSC

Ergänzend stellt sich natürlich die Frage ob Sie sich nicht mit der Umschulung überfordert haben, wenn gleichzeitig 2 Kleinkinder zu versorgen sind. (Kind 2010, Kind 2012, Umschulung 2013?????)

Eigentlich wundert es keinen, dass frau dann krank wird.

Muss frau sich diesen Stress antun?
Vielleicht wäre es sinnvoller irgendwo in Teilzeit zu arbeiten und die Berufsausbildung erst anzugehen, wenn die Kinder größer sind?

Experten-Antwort

Hallo Vera,

sofern eine Erwerbsminderung festgestellt wird, wird geprüft ob in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeitragszeiten vorhanden sind.
Bei Kindererziehungszeiten handelt es sich um Pflichtbeitragszeiten.
In Ihrer Renteninformation steht, dass die Voraussetzungen aufgrund der aktuell gespeicherten Versicherungszeiten nicht erfüllt sind. Das hängt damit zusammen, dass die Anerkennung von Kindererziehungszeiten gesondert bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden muss. Nach erfolgter Antragstellung und Anerkennung der Kindererziehungszeiten werden die besonderen o.g. versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, so dass ein Erwerbsminderungsrentenanspruch besteht, wenn auch die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.

von
Vera

Vielen Dank für die informativen Antworten.
Ich wußte nicht, daß ich die Kindererziehungszeiten beantragen muß.
Das werde ich jetzt gleich erledigen. Danke!

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