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Lebenszeitbeamter Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

von Heinz03.04.2009 | 21:42
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7 Antworten

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Nach Ausscheiden aus dem Referendariat( Dauer 29 Monate) wurde ich in der RV nachversichert, danach war ich 25 Monate Angestellter. Danach wurde ich Beamter. Einen Rentenanspruch habe ich ,soweit ersichtlich, nicht erworben, da die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist. Ist die Erstattung von RV-Beiträgen sinnvoll, oder kann diese auch Nachteile bedingen, etwa, dass dann das Referendariat nicht mehr bei den Dienstzeiten für die Beamtenpension mitzählt?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.04.2009 | 10:27

"-_-" dürfte mit seiner Bemerkung, "aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung...", wohl gemeint haben, dass die gesetzliche Rentenversicherung dem Versicherten eine zeitnahe Beantragung der Erstattung empfehlen würde, da das Geld nicht verzinst wird und die Rentenversicherung grundsätzlich umfassend und vollständig zu beraten hat. Hierzu zählt aber auch, dass ein Lebenszeitbeamter, der eventuell nach Jahren aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird. Im vorliegenden Fall wären alle bis zur Erstattung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten untergegangen. Sollten also bei "Heinz" Zweifel bestehen, ob er bis zur Pensionierung Lebenszeitbeamter bleiben will, dann kann es durchaus Sinn machen von einer zeitnahen Erstattung abzusehen.

6 Antworten

-_-am 03.04.2009 | 23:05
Aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Beitragserstattung sinnvoll und sollte zeitnah beantragt werden (www.deutsche-rentenversicherung.de dort Formular "V900" als Suchbegriff). Zu anderen Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie die Pensionsregelungsbehörde oder Personalstelle Ihres Dienstherrn.
Heinzam 04.04.2009 | 18:50
Lieber -_- , könnten Sie mir erklären, warum die zeitnahe Beitragserstattung aus der Sicht der deutschen RV sinnvoll ist? Eine Verzinsung der Erstattung findet ja wohl nicht statt, so dass gewissermaßen ein zinsloser Kredit an die RV vorliegt.
@Heinzam 06.04.2009 | 07:05
-_- meinte wohl auch, was die Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung betrifft (Ansprüche etc.) ist eine Erstattung sinnvoll. Inwieweit sich eine Erstattung auf eine spätere Beamtenpension auswirkt, müssen Sie Ihre Besoldungsdienststelle fragen. PS. Sollten Sie gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst absolviert haben, scheint mir die Mindestwartezeit von 5 Jahren erfüllt zu sein. Dann wäre eine Beitragserstattung ausgeschlossen.
Wolfgangam 06.04.2009 | 21:34
Hallo Heinz, > Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ergänzend: Klären Sie mit einer Beratungsstelle vor Ort die tatsächlich vorhandenen Versicherungszeiten. > könnten Sie mir erklären, warum die zeitnahe Beitragserstattung aus der Sicht der deutschen RV sinnvoll ist? Sie haben die Antwort schon selber gegeben. Erstattet werden nur die selbst gezahlten Beiträge, die behalten den Wert/Betrag des Einzahlungszeitpunktes. Wenn Sie die Erstattung erst in 30 Jahren beantragen würden, ist der Betrag sicher 'etwas' weniger wert als heute. Und hier sollten Sie das aus eigener Sichtweise sehen, nicht anders meinte das -_- ...aus formal Ihrer gesetzlichen Rentensicht (nicht aus Sicht des Beitragsvereinnahmers ...der sie dann alle paar Jahre mit Überprüfungen der Versicherungsdaten als Bestandsversicherter heimsucht, das kostet eben auch ;-) Gruß w.
Heinzam 06.04.2009 | 22:07
Die kryptischen Äußerungen verstehen ich dahingehend, dass die DRV einen zinslosen Kredit in Anspruch nimmt und daher ein Interesse an einer möglichst späten Erstattung hat, soweit diese aus Unkenntnis der Erstattungsmöglichkeit bei vielen Betroffenen nicht sogar ganz unterbleibt.
Wolfgangam 06.04.2009 | 23:18
Hallo Heinz, die Rentenversicherung ist sicher nicht 'kryptisch' (wer sein 'Problem' artikuliert, bekommt auch zeitnah Antwort) ...und nebenbei, Ihre Beiträge sind längst an einen Rentner raus, nicht eingelagert zur Vermehrung. Die Rentenversicherung lebt sicher nicht von alten Beiträgen/Krediten - wer sich dem System entzieht, sollte auch in der Lage sein, alte Rabattmarken Kraft eigenen Geistes einzulösen - oder ?! Gruß w.
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