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Experten-Antwort

Lehrbauftragter mit Pflichtveranstaltung

von Tobias09.10.2011 | 22:57
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1 Antworten

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Hallo, ich bin seit fast vier Jahren Lehrbeauftragter an der DHBW, zunächst nebenberuflich. Seit Januar bin ich arbeitslos und habe Lehraufträge als einzigen Zuverdienst. Nun habe ich gehört, dass selbstständige Lehrbeauftragte rentenversicherungspflichtig sind und dass die Deutsche Rentenversicherung zur Zeit Lehrbeauftragte überprüft um sie zur Beitragszahlung zu verpflichten. Ich halte an der DHBW ausschließlich Pflichtvorlesungen. Laut § 56 des LHG in Baden-Württemberg, dürfen Lehrbauftragte aber (mit Ausnahme von Kunsthochschulen) nur zusätzliche Lehrveranstaltungen anbieten und nicht zur Sicherstellung der Lehre herangezogen werden. Damit bin ich doch klassisch scheinselbstständig und eigentlich müsste die DHBW für mich Rentenbeiträge abführen, oder? MfG, TK

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zunächst müsste bei Ihnen festgestellt werden, ob Sie als Lehrbeauftragter in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei der DHBW stehen oder ob Sie dort als selbständig Tätiger fungieren. Generelle Festlegungen hierzu gibt es nicht, vielmehr ist die Feststellung, ob ein Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, immer vom Einzelfall abhängig. Eine Entscheidung hierzu trifft die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle bzw. die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis unterliegen Sie der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer und Beiträge sind von Ihnen als auch vom Arbeitgeber zu zahlen.

Liegt eine selbständige Tätigkeit vor, sind Sie evtl. als selbständig tätiger Lehrer versicherungspflichtig, wobei Beiträge in diesem Falle alleine von Ihnen zu zahlen wären.

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