Hallo Frau Schröder,
auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, Zeiten mit geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung (anteilig), Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Wehr- oder Zivildienstpflicht, nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen sowie Ersatzzeiten angerechnet. Auch Zeiten des Bezugs von Übergangsgeld und von Leistungen bei Krankheit zählen mit. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit und freiwillige Beiträge berücksichtigt.
Pflichtbeiträge zählen unabhängig vom Lebensalter mit.