1. Eine Beitragszeit liegt offensichtlich nicht vor, weil keine Beiträge entrichtet wurden.
2. Nach der Schilderung wurde eine Schule besucht. Ob eine Schul- oder eine Fachschulausbildung zu berücksichtigen ist, kann ohne nähere Kenntnisse des Sachverhalts nicht beurteilt werden. Wenn der zuständige Rentenversicherungsträger diese Ausbildung als Fachschulausbildung berücksichtigt hat, hat eine Zuordnung bereits stattgefunden. Zeiten der Fachschulausbildung werden im Übrigen bei der Rentenberechnung bewertet.