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Experten-Antwort

Lehre mit Abschluß vor der Handelskammer wird nicht anerkannt

von Lisa11.01.2012 | 15:51
1928 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, müssen nicht alle abgeschlossene Berufsausbildungen nach dem 18. Lebensjahr anerkannt werden, wenn man einen Abschluß von der Handelskammer bekommen hat? Wie geht man vor, wenn die Zeit nicht berücksichtig wird? Danke Lisa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Eine Beitragszeit liegt offensichtlich nicht vor, weil keine Beiträge entrichtet wurden.

2. Nach der Schilderung wurde eine Schule besucht. Ob eine Schul- oder eine Fachschulausbildung zu berücksichtigen ist, kann ohne nähere Kenntnisse des Sachverhalts nicht beurteilt werden. Wenn der zuständige Rentenversicherungsträger diese Ausbildung als Fachschulausbildung berücksichtigt hat, hat eine Zuordnung bereits stattgefunden. Zeiten der Fachschulausbildung werden im Übrigen bei der Rentenberechnung bewertet.

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7 Antworten

Lisaam 11.01.2012 | 18:41
Hallo, es handelt sich um eine Berufs-Ausbildung an der Grone-Schule mit Abschluß vor der Handelskammer. Es war aber eine reine Schulzeit damals. Es wurde als Fachschulausbildung vermerkt. Ist es in Ordnung, wie es vermerkt wurde? Danke und Gruß Lisa
KSCam 11.01.2012 | 18:30
So allgemein wie Sie fragen, kann man natürlich allgemein antworten: grundsätzlich ja, Berufsausbildungen werden in der Regel auch bei der Rente berücksichtigt. Entweder als Pflichtbeitragszeit oder als Anrechnungszeit. Und wie man vorgeht kann man auch allgemein beschreiben: man macht die Zeit in der Kontenklärung geltend, legt gegen eine etwaige Ablehnung Widerspruch ein und geht wenn es dann immer noch nicht klappt vors Sozialgericht..... Können Sie das Problem vielleicht etwas genauer beschreiben? Es gibt nämlich auch Ausbildungen die völlig zu Recht nicht bei der Rente anerkannt werden: zum Beispiel wäre eine Berufsausbildung in einem Arbeitsverhältnis im Ausland nicht das Problem der DRV, auch wenn die Handelskammer den Abschluß anerkannt hat - eine Lehre in Belgien oder der Schweiz kümmert die DRV zunächst mal gar nicht :).
KSCam 11.01.2012 | 19:22
Dann ist doch alles OK - denn eine Beitragszeit kann es ja nicht sein, weil Sie während der "reinen Schulzeit" sicher keine Mark oder keinen Euro an Beiträgen gezahlt haben.
Lisaam 11.01.2012 | 21:55
Hallo KSC, die Zeit für Fachschulausbildung wird also bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt? Gruß, Lisa
Lisaam 12.01.2012 | 10:09
Hallo die Ausbildung lief damals über das Arbeitsamt. Ich werde noch einmal gucken, ob darüber Belge vorhanden sind. Aber wenn die Fachschulausbildung bei der Bewertung der Rente zählt bin ich schn einmal beruhigt. Ich habe noch eine Frage zu dem Bescheid. Was bedeutet: Die Verbindlichkeit der übrigen Daten wird zu gegebener Zeit in einem weiteren Bescheid geregelt werden? Bekomme ich in den nächsten Tagen noch einen Bescheid oder ist damit eine spätere Zeit gemeint. Gruß, Lisa
Claire Grubeam 12.01.2012 | 23:32
Zitat von Lisa anzeigenausblenden
Sie sollten vielleicht den Text davor einbeziehen. Dann macht der von Ihnen zitierte Text nämlich erst Sinn und wird verständlich. Hat der Versicherungsträger das Versicherungskonto geklärt oder hat der Versicherte innerhalb von sechs Kalendermonaten nach Versendung des Versicherungsverlaufs seinem Inhalt nicht widersprochen, stellt der Versicherungsträger die im Versicherungsverlauf enthaltenen und nicht bereits festgestellten Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, durch Bescheid fest. § 149 Abs. 5 SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__149.html Logischerweise werden daher spätere Zeiten erst im nächsten Feststellungsbescheid (ggf. erst in 6 Jahren) verbindlich festgestellt.
Lisaam 13.01.2012 | 11:39
Zitat von Claire Grube anzeigenausblenden
Hallo, in dem Bescheid werden Daten bis 2005 verbindlich festgestellt, obwohl ich vor zwei Jahren schon einmal einen Bescheid bekommen habe, wo mehr Daten festgestellt wurden. Ich wundere mich nur, dass in diesem Bescheid nur Daten von einem Kind berücksichtigt werden. Dann wird wohl in einem aktuellen Bescheid nur die Veränderungen vermerkt, oder? Ich habe mir gerade einen älteren Bescheid hervorgeholt. Das muß sich um einen Standardsatz handeln. Jetzt ist es mir klar.Li Gruß, Lisa
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