Guten Tag,
ich bin Jahrgang 1934, meine Frau ist Jahrgang 1937. Obwohl wir jeweils 3 Lehrjahre hatten, wird uns diese Zeit bei der Rente nicht angerechnet. Ist das in Ordnung oder sollen wir Einspruch einlegen?
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Kurt und Helga
Sie dürfen mich zum Problem gern anrufen um im Detail den Sachverhalt anhand Ihres Bescheides zu erörtern, was an dieser Stelle etwas schwieriger ist.
0451-5028508
Lehrzeiten werden angerechnet, wenn für diese Beiträge von Ihnen entrichtet sind, oder eine Beitragszahlung fingiert wird (z.B. wenn man im elterlichen Betrieb gelernt hat), oder eine versicherungsfreie Lehrzeit kann als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, allerdings erst ab dem 16.Lebensjahr.
Sind die Beiträge nicht erstattet worden (z.B. bei Frauen bei der Heirat), können Sie anhand Ihres Versicherungsverlaufes (Anlage 2 des Rentenbescheides) sehen, ob und welche Zeiten für die Lehre eingetragen sind. Ob diese mit der Kennzeichnung "Berufsausbildung" versehen sind oder nicht, spielt in Ihrem Falle keine Rolle.
Hallo Kurt,
diese Frage läßt sich ohne Einsicht in das Versicherungskonto nicht beantworten.
In dem Zeitraum, in dem Sie und ihre Frau die Lehre absolviert haben, galt noch nicht in allen Beschäftigungsbereichen die Versicherungspflicht für Lehrlinge. Das kann ein Grund der Ablehnung sein. Vielleicht konnte die Lehrzeit auch nicht nachgewiesen werden, da keine Unterlagen mehr vorgelegen haben.
Wie gesagt, genauere Auskünfte können Sie nur dem ersten Rentenbescheid entnehmen bzw. wenn dieser nicht mehr vorliegt, in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle kostenlos nachfragen.
Sollten Sie auf Unterlagen gestoßen sein, die Sie bisher noch nicht dem Rentenversicherungsträger vorgelegt haben, dann sollten Sie diese so schnell, wie möglich nachreichen.
MfG
Lehrjahre sind keine Herrenjahre !
Soviel steht zumindest schon mal fest.
Was hat diese Bemerkung mit meiner Frage zu tun? Bitte künftig mehr auf das Thema eingehen.
Für mich stellt sich da zuerst folgende Frage :
Warum haben sie keinen Widerspruch eingelegt,als sie Ihren Rentenbescheid bekommen haben???
Oder haben sie den Rentenbescheid jetzt erst erhalten??????