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Lehrlingszeiten

von Heinzi13.10.2007 | 17:33
1425 Ansichten
6 Antworten

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Hallo Ich habe mal eine Frage zu Lehrlingsanrechnugszeiten zur Rente. Ist es möglich das ein em rentner geb. 1947 Lehre von 1961 bis 1964 seine Lehrzeit nicht auf seine Rente angerechnet bekommt??? mfg Heinzi

6 Antworten

???am 13.10.2007 | 17:48
Wie wird die Ablehnung denn begründet?
KSCam 13.10.2007 | 17:56
Normalerweise sollte die Lehrzeit berücksichtigt sein, weil ja auch seinerzeit ganz normal Beiträge gezahlt wurden. Wenn diese Zeit wirklich fehlt, sollte sie so schnell wie möglich angegeben werden. Wurde dies bereits getan und die Zeit abgelehnt, wurde diese Ablehnung doch hoffentlich begründet und dann wäre es interessant die Begründung zu hören, damit man sich vernünftig äußern kann.
Rentenüberprüferam 13.10.2007 | 18:40
Ja, User Heinzi, ist durchaus möglich. Wichtig zu wissen wäre aber, ist die gesamte Zeit und die dazugehörigen Verdienste nicht berücksichtigt worden, dann wäre umgehend Widerspruch einzulegen oder Antrag nach §44 SGB X zu stellen, wenn schon mehr als 4 Wochen seit Bescheidzugang verstrichen sind. Wenn aber die Zeit und die Verdienste in Anlage 2 enthalten sind und auch in Anlage 3 mit Punkten bewertet wurde, lediglich keine "zusätzlichen Entgeltpunkte" vergeben wurden, gibt es dafür sicher Gründe. Ein wesentlicher ist, dass Sie außerdem noch Zeiten der Fachschule haben, egal ob als Direktstudium oder im Zusammenhang mit Umschulungen durch das Arbeitsamt, weil diese Monate auf die zeit der beruflichen Ausbildung angerechnet werden, sie auch völlig kompensieren können. Rückäußerung wäre nicht schlecht
Heinziam 14.10.2007 | 10:11
Hallo Ich schreibe das für einem Bekannten. Er hat mir dann heutemorgen gesagt das man ihm beim Beratungstermin gesagt hat "weil er seine Gesellenprüfung vor erreichen des 17 lebensjahres gemacht hat würden diese Zeiten bei der EU Rente nicht anerkannt. sondern erst wenn er das 65 Lebensjahr erreicht hat. mfg Heinzi
???am 14.10.2007 | 13:45
Die Begründung kann so nicht stimmen. Die Anerkennung von Beitrag- oder Anrechnungszeiten ist nicht von der Rentenart abhängig. Wichtig wäre es zu wissen, ob für die Lehrzeit Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden. Falls nein, warum nicht (Meistersohn ...)? Wurden die Beiträge zu Unrecht nicht entrichtet, dann kann auch keine Anerkennung einer Anrechnungszeit erfolgen (da hier das Fehlen der Versicherungspflicht erforderlich ist). Wurden die Beiträge nicht entrichtet, weil nach damaliger Rechtsauffassung keine Versicherungspflicht bestand, greift §247 IIa SGB VI.
Heinziam 14.10.2007 | 19:41
Hallo Beiträge wurden entrichtet.Danke für die Auskunft. mfg Heinzi
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