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Lehrzeit Bewertung

von bembo30.05.2007 | 13:41
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Ich bin Jg. 1946 und habe von 3/61 bis 10/64 eine Lehre absolviert. Anlässlich einer "Kontenklärung" vor einigen Jahren wurde mir bei der BfA gesagt, dass, wenn die Lehre länger als 3 Jahre gedauert hat, dafür mehr "Punkte" vergeben werden. Ich habe dann Gesellenbrief etc. eingereicht. Jetzt glaube ich gelesen zu haben, dass diese Höherbewertung wieder rückgängig gemacht wird? Wer kann mir das im Rahmen diese Forums erklären? oder stimmt alles gar nicht?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Beschäftigungszeiten am Anfang des Berufslebens werden erfahrungsgemäß gering entlohnt. Deshalb fand bisher eine pauschale Höherbewertung der niedrigeren Beiträge in den ersten drei Berufsjahren bei der späteren Rentenberechnung statt. Dauerte die tatsächliche Berufsausbildung länger, konnte die zusätzliche Zeit ebenfalls höherbewertet werden.

Die Berufsausbildung wurde bewertet, in dem bis zu 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten bei der Berechnung der Rente berücksichtigt wurde.

Mit Inkrafttreten des Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz zum 01.01.2005 wurde diese Regelung geändert.

Die ersten drei Beitragsjahre werden nur noch dann höher bewertet, wenn ein Versicherter in dieser Zeit tatsächlich eine Berufsausbildung gemacht und Pflichtbeiträge gezahlt hat. Außerdem wurde die Höherbewertung der tatsächlichen beruflichen Ausbildung auf 36 Monate begrenzt.

Künftig schließt diese Zeit auch die schulische Ausbildung mit ein. Die Bewertung wegen des Besuchs einer Fachschule oder wegen der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wird dabei vorrangig berücksichtigt.

Ihr Beispiel:

Berufsausbildung: Mrz 1961 - Oktober 1964 = 44 Monate

Fachschule: Mrz 1968 - Juli 1969 = 17 Monate

Lösung: Die Zeit der Fachschulausbildung mit 17 Monaten und die verbleibenden ersten

19 Monate der Berufsausbildung werden höher bewertet.

Übergangsregelung bis 31.12.2008:

Sollten Sie in der Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 in Rente gehen, ist dies innerhalb der Übergangszeit, in der die Höherbewertung – nach altem Recht - stufenweise abgeschmolzen wird. Davon betroffen sind die ersten drei Beitragsjahre, in denen eine Berufsausbildung bisher unterstellt wurde ( fiktive berufliche Ausbildung ), ohne dass der Versicherte diese tatsächlich ausgeübt haben muss und die Zeiten der tatsächlichen Berufsausbildung, die über drei Jahre hinausgehen. Vom Jahr 2009 an entfallen diese Bewertungen endgültig.

Aussagen zu beamtenrechtlichen Dienstzeiten können von uns nicht gemacht werden.

4 Antworten

lotscheram 30.05.2007 | 16:37
zutreffend ist, dass vor einigen Jahren noch mehr als 36 Monate als "Zeit berufliche Ausbildung" erfasst und bewertet wurde. Dies war der Fall, wenn zunächst bei der Erfassung der ersten 36 Monate beruflicher Tätigkeit noch keine Lehrmonate dabei waren, solche später, auch nach 1991, im Zuge von Umschulungsmaßnahmen des Arbeitsamtes sich ergeben haben oder, wie in Ihrem Fall, die Lehrzeit selbst länger als 36 Monate andauerte. Da die Monate berufliche Ausbildung insgesamt als beitragsgemindert (bg)behandelt wurden, war es denkbar, dass in Anlage 4 durch die Berücksichtigun von beispielsweise 44 Monate bei Ihnen als Zeit beruflicher Ausbildung, mehr zusätzliche Entgeltpunkte (EP) ermittelt wurden. Nach Rechtslage ab 2005 werden aber maximal nur noch 36 Monate berücksichtigt, auch als (bg), wobei aber außerdem vorhandene Monate Fachschulbesuch darauf angerechnet werden. Nach meiner Kenntnis werden die 8 Monate Überschreitung bei Ihnen zwar noch berücksichtigt, aber bei der Prüfung zusätzlich zu berücksichtigender EP geringer bewertet, sodass sich möglicherweise keine zusätzlichen EP ergeben. Die Berücksichtigung beruflicher Ausbildungszeiten ist mit jetziger Gesetzeslage nicht rückgängig gemacht worden, sie wird sachlich nur anders gruppiert und bewertet, gelten ander Berücksichtigungszeiträume.
bertramam 30.05.2007 | 21:21
Habe 4 Jahre Referendariat nach Studium absolviert. Habe für das Ref. Geld bekommen (als Beamter, halbes A13). frage, wird das höher bewertet, gilt die Ref.-Zeit als normale Arbeit ? Studium dauerte 7 Jahre- leider. Danke schon jetzt für Antworten, die weiterhelfen. Bertram
lotscheram 30.05.2007 | 22:18
bertram, kann Ihnen nur weiterhelfen, wenn es sich um Sachverhalte handelt, die man der DRV-Bund zuordnen kann, wofür Sie Rentenansprüche dort erworben haben. Ansprüche und Zuordnungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz kann ich nicht beantworten. Unterstellt, es handelt sich um Verdienste, die der Arbeiter- und Angestellenversicherung zuzuordnen sind, werden jeweils die ersten drei Jahre beruflicher Tätigkeit als Zeiten beruflicher Ausbildung gewertet. Bei einem Rentenbeginn bis einschließlich 12-2008 wird geprüft ob für diese Zeiten beruflicher Ausbildung noch zusätzliche (EP) zu vergeben sind. Handelt es sich dabei, wie in Ihrem Fall, nicht um eine Lehrzeit, erfolgt in Abhängigkeit vom Jahr und Monat des Rentenbeginns nur noch eine geringere Bewertung bei der Ermittlung zusätzlicher (EP). Kann zur Folge haben, das sich keine zusätzlichen (EP) ergeben. Unabhängig davon erfolgt im jeweiligen Kalender die Ermittlung der (EP) wie für alle anderen Verdienste auch nach dem Grundsatz, mehr Verdienste, mehr Punkte.
bemboam 31.05.2007 | 07:26
Danke lotscher, ja, ich habe dann von 03/68 bis 07/69 eine berufliche Fachschule mit Abschluss absolviert.
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