Hallo Hermann Stadt,
sofern Sie später mal in die Lage kommen eine Rente beantragen zu müssen (wir werden alle älter ;-)), können Sie auch - bei gleichzeitiger Anerkennung rumänischer Versicherungszeiten im dtsch. Rentenkonto als FRG-Zeiten - auf die rum. Rente verzichten. Die DRv kann damit keine Gegenrechnung von nicht gezahlter Auslandsrente ./. zeitgleiche hier anerkannte Zeiten vornehmen.
Kürzt das Verfahren und die Mühen dazu (auch bei den Rentenantrag aufnehmenden Stellen) ungleich ab, wenn man sich auf das dazu ergangene BSG-Urteil bezieht:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum…
Es sei denn, die Rumänische SV zahlt mal mehr Rente für die eigenen Zeiten, als es dafür hier als FRG-Zeiten wert ist (hab ich in der Praxis nur 1x erlebt, als FRG-Zeiten aus Polen in folge 'Explosion' des Zloty und paralleler deutlicher Anhebung der poln. Renten einen Mehrbetrag für die Auslandszeiten statt FRG-Zeiten gab – dann werden die FRG-Zeiten aus den dtsch. Rentenkonto 'rausgenommen' ...wenn man es weiß, und die richtige Beratungsstelle dazu kontaktiert hat ;-) – die DRV prüft das nicht automatisch!
Gruß
w.