Ich habe in den 50er Jahren in der DDR Bäcker gelernt, danach als geselle gearbeitet und ein paar jahr spter noch mal eine 2 jährige Kochlehre absolviert. Werden beide lehrzeiten höher bewertet bei der Rente?
Nach aktuellem Recht, werden max.3Jahre (36 Monate) einer sog.Günstigerprüfung unterzogen. Und zwar die ersten 3 JAhre, wenn man mehr Jahre an Berufausbildung absolviert hat. Sollte noch eine Fachschulzeit vorhanden sein, sieht es anders aus.
Sind Sie seit 1992 Rentner?
Ja, das heißt bereits seit 1987 Invalidenrentner.
Wurde Ihre Rente zum 01.01.1992 neu festgestellt? Ihrem Bescheid sollten Sie die Bewertung aller Zeiten haarklein entnehmen können - ggf. packen Sie ihn ein und gehen Sie damit zu einer fachkundigen Stelle!
Gehe davon aus, daß Ihre Rente zum 01.01.1992 ungewertet, d.h.auf das Sozialgesetzbuch 6 angepaßt,wurde. Das dabei gültige Recht beinhaltete, daß die ersten 4 Jahre (48 Monate) stets wie ein Ausbildung gewertet wurden und eine Günstigerprüfung mit evt.Zuschlägen für diese Monate erolgte, auch wenn keine Ausbildung vorlag bzw. bewiesen werden konnte.