Guten Tag,
ich gehe nun auf die Rente zu und habe aus dem
Jahr nach dem damals Hauptschulabschluss,
damals 9. Klasse 1970
zweimal eine Lehre begonnen, und jeweils nach den Probezeiten wegen Nichtgefallen wieder beendet.
um dann letztlich
im Jahr 1971 den damals 2. Bildungsweg zu
beginnen mit Berufsfachschule, dann eine durchgezogene Lehre, Fachabitur, Fachhochschule usw
Nach telefonischer Auskunft Berlin und auch laut Zwischenrentenbescheiden liegen keine RV Eintragungen zwischen 1970 und 71 vor.
Die erste Lehrprobezeit war zum "Angestellten" (Verkäufer Kaufhof),(Kaufhof fand keine Unterlagen mehr.
die zweite Lehrprobezeit war zum "Arbeiter" (Schlosser)(Firma existiert nicht mehr, Lehrvertrag finde ich nicht mehr)
Nun habe ich bei einem Umzug in einer alten Ablage in einemm Kellerkarton, uralte noch Unterlagen gefunden. u.a. von der Versicherungsanstalt für Angestellte Berlin von 1971
"Aufrechnungsbescheinigung der Versicherungskarte Nr 1
wo die 3 Monate 1970 vom Kaufhof eingetragen sind mit insgesamt 475 Mark.
Bei der von Aufrechnungsbescheinigung für "Arbeiter" von zugesendet 1973 für die Karte Nr. 1 ist nichts
eingetregen.
Allerdings liegt mir ein Arbeitszeugnis des damals Metallkonzerns vor, das bescheinigt, dass ich 1971 dort 3 Monate eine Schlosserlehre Probezeit gemacht habe.
Nun die Frage.
Lohnt es relativ sich, das bei der RV einzubringen, es wären insgesamt 7 Kalendermonate, aber wie gesagt, ein paar hundert Mark Ausbildungsgeld ist ja nicht viel, auch bezogen auf damals kaum.
Wird das von diesem Endgeld berechnet, oder weil es eine Lehre ist, anders aufgewertet (obwohl Lehre nicht abgeschlossen
Wird das überhaupt angerechnet, da ja Ausbildung vor dem 17. Lebensjahr.
MfG