Nach Ihrer Schilderung handelt es sich nicht um eine ärztlich verordnete Wiedereingliederungsmaßnahme (z.B. nach einer medizinischen Reha) und fällt eher unter die Rubrik Arbeitsrecht. Seitens der Rentenversicherung könnten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) in Frage kommen. Bitte stellen Sie umgehend einen Antrag auf LTA.