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Leidige Steuern

von Hennrich02.05.2007 | 22:32
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2 Antworten

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Guten Abend, mich interessiert, ab wann ein Rentner Steuern zahlen muss. Mein Nachbar, der 2004 in Rente ging, gibt keine Erklärung ab. Ich bin seit 2006 in Rente. Muss ich eine machen? Hängt das mit meinen Verdiensten zusammen (ich erhalte gesetzl. Rente, kl. Betriebsrente, kl. Rente aus Rentenversicherung und mache Hausmeisterdienste für 120 Euro/Monat)? Danke für Ihre Auskünfte.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Seit 2005 werden die Renten nicht mehr nach dem sog. Ertragsanteil sondern nach dem Prozentsatz ab Beginn der Rente versteuert. Alle, die am 01.01.2005 Rentner waren, deren Rente werden mit 50% versteuert. Jedes Jahr danach bis 2040 aufsteigend bis zu 100%.

Für Sie, bei RT-Beginn 2006 wären das 52%.

Danach wird die ganz normale Besteuerung vorgenommen, also alle Einkommen werden nach steuerrechtlichen Prüfungen festgelegt, dann werden die Steuerfreigrenzen abgezogen und übrig bleibt der steuerpflichtige Betrag.

Ihr Nachbar scheint kein steuerpflichtigen Betrag zu haben oder er wartet ab bis das Finanzamt ihn anschreibt, das passiert frühestens, wenn jeder seine neue Identifikationsnummer (wahrscheinlich in 2008)erhält.

1 Antworten

Schiko.am 03.05.2007 | 12:45
Grundsätzlich fällt steuer an, wenn nach grundtabelle im jahr für die einzelperson 7.664 , für das ehepaar 15.328 zu versteuerndes einkommen überschritten werden. Begünstig, bis es zu dieser betragshöhe kommt, sind beiträge zur kranken/pflegeversicherung, haftpflicht, sonderausgaben, werbungskosten für rente, etc. Nachdem sie keine beträge nannten erfinde ich diese. Als neurentner des Jahres 2006 bleiben von der bruttorente 48% lebenslang steuerfrei, aber nur auf ihre bruttorente des jahres 2006. Bei rentenerhöhungen gelten für den erhöhungs- betrag 100% versteuerung. Bei 1200 mtl. bruttorente x 12 €. 14.400 ./. 48% steuerfrei-6912 sind 7.488,00 zunächst steuerpflichtig 1.440,00 hausmeistertätigkeit( entfällt bei - 400 €.geringver- diener job) 720,00 betriebsrente , 1200 angenommen./ 40% -------------- 9.648,00 gemindert durch abzugsbeträge. 1.440,00 10% kranken/pflegeversicherung 0. 198,00 dto. für betriebsrente ( 16,5%) 0.204,00 werbungskosten rente 0.250,00 autohaftpflicht 0.036,00 paulschale sonderausgaben --------------- 7.520,00 0 steuer, da nicht über 7.664. Noch in diesem jahr soll jeder( auch kleinkinder) eine identifikationsnummer zugeteilt bekommen. Ursprünglich war dies erst für das jahr 2008 an- gekündigt. Die heisst aber nicht, dass er dann automatisch vom örtlichen finanzamt zur abgabe einer steuer- erklärung aufgefordert wird. Natürlich, bei relativ hoher und mehrer renten- arten kann dies durchaus auch der fall sein. Laut einer mir vorliegenden mitteilung der parlamtarischen staatssekretärin Dr.Hen- dricks- die versteht ihr handwerk- ,werden diese beträge von der ZfA an die landes- finanzbehörden weitergemeldet. Ob dann automatisch bei hohen beträgen diese wiederum an die örtlichen finanz- ämter weitermeldet steht in den sternen. Natürlich, erhält der finanzbeamte hinweise über hohes einkommen, besteht die möglich- keit der datenabgleichung mit dem zustän- gen landesfinanzamt. Auch gleich noch der hinweis, die immer wieder als musterbeträge genannten steuerfreien rentenberträge von 1600/3.200 stimmen sicher bei der gesetzlichen rente. Für zusatz/privatrente gilt die EA. besteuerung, sogar noch günstiger. Statt früher 27% nurmehr 18% für den 65. jahrigen. Der rahmen 3.200 für die gesetzliche rente ist auch unsinn, weil von ausnahmen abgesehen, die höchstrente nach 40 jahren ca.- 1.860, 45 jahren 2.060 und 50 jahren 2.290 €. beträgt. Dies kann eben bedeuten , statt 52% nur 20% steuer auf privatrente , je nach alter, wie dies ja auch bis zum jahr 2004 für die gesetzliche rente galt. MfG.
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