Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Miss Marple,
Sie sollten schnellstmöglich Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufnehmen, damit die Unstimmigkeiten im Entlassungsbericht geklärt werden können. Wenn bereits ein Rentenbescheid erteilt wurde, ist zu klären, ob Sie noch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen können und ob dieser Widerspruch ggfs. Sinn macht.
Falls Sie Widerspruch einlegen möchten, können Sie dies zunächst fristwahrend machen und vor Abgabe der Begründung ggfs. ein Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung durchführen.
Klären Sie ggfs. mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob der Antrag auf eine Teilzeitbeschäftigung verschoben werden kann, da Sie derzeit mit der Deutschen Rentenversicherung einige zu klären haben.
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