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Leistung nach dem ALG1 (Nahtlosigkeit) bis zur med. Rehabilitation

von Rosabea28.10.2018 | 12:21
97 Ansichten
3 Antworten

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Hilfe.... ich benötige dringend euren Rat.Ich bekomme zur Zeit noch ALG1 im Zuge der Nahtlosigkeit bis zum 30.01.2019. Am 15.11.2018 habe ich einen Termin beim Sozialgericht, wo mit großer Wahrscheinlichkeit mein Antrag auf Erwebsminderungsrente, auf Grund eines für mich negativen Gutachtens, abgelehnt wird. Mein Rechtsanwalt rät mir nun die Klage vorzeitig zurückzunehmen. Im dem Gutachten wurde festgestellt, dass mit einer adäquaten psychiatrisch-medikamentösen Behandlung und einer ergänzende Durchführung einer stationärer psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung bei mir eine qualitative Besserung und Stabilisierung meines Gesundheitszustandes möglich wäre und ich vollschichtig (etwas über 6 Stunden/täglich) arbeiten kann. Nun habe ich auf Anraten meines Hausarztes einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation bei der DRV gestellt, mit dem Ziel anschließend wieder bei meinem alten Arbeitgeber, auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz eingearbeitet werden zu können. Ich habe einen GdB 50%. Soweit ich weiß, erlischt mein Anspruch auf das ALG1 im Zuge der Nahtlosigkeit , sobald ich die Klage zurücknehme oder das Sozialgericht ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat. Welche Leistungen würden mir im Anschluss übergangsweise, bis zur Bewilligung der medizinischen Rehabilitation, zustehen bzw. müsste ich beantragen?

3 Antworten

Hannesam 28.10.2018 | 12:23
Hartz4
Schnorscham 28.10.2018 | 16:13
Wie wäre es mal mit arbeiten anstatt sich auf meinen Steuern auszuruhen?
Rosabeaam 30.10.2018 | 10:19
Genau das ist mein Ziel lieber Schnorsch :)
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