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Experten-Antwort

Leistung nach Maßnahme

von Lena198103.04.2014 | 11:37
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo :-) Es tut mir leid, dass ich hier schreibe, da es eigentlich um die Arge geht, aber leider habe ich in entsprechenden Foren keine Antwort erhalten. Vielleicht kann mir hier jemand helfen, das wäre super! Folgende Situation: - Arbeitslosengeld I von Mitte Juni 2012 bis Mitte November 2012 (Restanspruch 30 Tage) - Krankengeld von Mitte November 2012 bis Mitte Oktober 2013 - Teilnahme an einer Maßnahme (Teilhabe am Arbeitsleben)von Mitte Oktober 2013 bis Mitte April 2013, finanziert von der Agentur für Arbeit und Übergangsgeld erhalten Ich habe mich beim Arbeitsamt bereits arbeitssuchend gemeldet, weil ich dann ja arbeitslos bin, wenn meine Maßnahme Mitte April endet. Meine Frage ist nun, was mir zusteht? ALG I für 30 Tage oder drei Monate Übergangsgeld? Was passiert, wenn ich nach der Maßnahme krankgeschrieben bin (meine Rehaberaterin bewilligt erst wieder eine Maßnahme, wenn ich eine stationäre Therapie gemacht habe.) Ich wäre über Hilfe sehr dankbar. Liebe Grüße, Lena

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es tut uns Leid Lena1981, aber dazu können wir Ihnen leider keine verlässliche Auskunft geben, da es sich hier um ein Rentenforum handelt.

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