Leistung zur medizinischen Rehabilitation

von
Maja

Hallo liebe Experten, Nahla und Herz1952,
jetzt muss ich mich doch nochmal melden.

Es geht nochmal darum, siehe vorherigen Verlauf von Nahla und Herz1952!

Ich war heute beim Vdk und habe dort das Schreiben der Krankenkasse vorgelegt. Dort meinte man aber, ich sollte auf die bitte des Sacharbeiters, meine Einschätzung des MDK, ein Schreiben fertig machen mit folgendem Text :
Aufgrund der ihnen, mir mitgeteilten Kriterien, hinsichtlich meines Antrages auf volle EMR, bitte ich um Hinausschiebung ihres mir mitgeteilten Zeitraumes, da ich glaube kurzfristig von der DRV, einen abschließenden Bescheid zu erhalten.

Gefährde ich damit nicht die Krankengeldzahlung?
Besteht dadurch die 10 Wochen Frist (Reha Antrag stellen) weiterhin?

Der Vdk meinte dazu, das jetzt abzuwarten wäre, was der Sacharbeiter zurück schreibt.

Danke für eure Hilfe.

von
Maja

Zitiert von: Maja

Hallo liebe Experten, Nahla und Herz1952,
jetzt muss ich mich doch nochmal melden.

Es geht nochmal darum, siehe vorherigen Verlauf von Nahla und Herz1952!

Ich war heute beim Vdk und habe dort das Schreiben der Krankenkasse vorgelegt. Dort meinte man aber, ich sollte auf die bitte des Sacharbeiters, meine Einschätzung des MDK, ein Schreiben fertig machen mit folgendem Text :
Aufgrund der ihnen, mir mitgeteilten Kriterien, hinsichtlich meines Antrages auf volle EMR, bitte ich um Hinausschiebung ihres mir mitgeteilten Zeitraumes, da ich glaube kurzfristig von der DRV, einen abschließenden Bescheid zu erhalten.

Gefährde ich damit nicht die Krankengeldzahlung?
Besteht dadurch die 10 Wochen Frist (Reha Antrag stellen) weiterhin?

Der Vdk meinte dazu, das jetzt abzuwarten wäre, was der Sacharbeiter zurück schreibt.

Danke für eure Hilfe.

von Nahla
RE: Leistung zur medizinischen Rehabilitation
Sie machen am Dienstag erst mal Ihren DRV-Gutachtertermin.

Was die KK will, ist Sie möglichst schnell aus der Krankengeldzahlung zu bringen. Teilen Sie die Einschätzung des MDK, dann könnten Sie ja in eine Reha geschickt werden und die KK braucht kein Krankengeld mehr zu zahlen (weil Sie nach der Reha ja wieder arbeitsfähig sind).

Sie haben nun zum einen eine Mitteilung, dass Sie den Sachbearbeiter innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitteilen sollen, ob Sie mit der Einschätzung des MDK einverstanden sind, damit der dann entscheidet, ob er Sie zur Reha-Antragstellung auffordert?!? - Sind Sie nicht, sonst hätte Sie ja keinen Antrag auf EM-Rente stellen müssen. Das müssen Sie dem Sachbearbeiter aber nicht mitteilen.

Gleichzeitig haben Sie bereits ein Schreiben mit der Aufforderung, binnen 10 Wochen eine Reha zu beantragen?!? Wenn ja, ignorieren Sie die Mitteilung wegen der Einschätzung des MDK einfach. Rufen Sie nicht an und schreiben Sie auch nichts. Der Sachbearbeiter kann dann ruhig seine Entscheidung treffen und Sie nochmal zur Beantragung einer Reha auffordern.

Sie richten sich dann bitte nach dem 1. Schreiben (mit der Aufforderung eine Reha zu beantragen) und legen innerhalb dieser 10-Wochen-Frist (ca. 5 - 8 Wochen, also ca. 2 - 3 Wochen vor Ablauf) Widerspruch gegen diese Aufforderung ein mit dem Hinweis, dass das Verfahren auf EM-Rente bereits läuft.

Sie könnten sich auch darauf berufen, dass der MDK die erhebliche Gefährdung
oder Minderung Ihres Gesundheitszustandes nicht richtig beurteilt hat, da Ihre Erwerbsminderung nach Ihrer Ansicht und der Ansicht Ihrer Ärzte so gravierend ist, dass sie nicht durch eine Reha verbessert oder behoben werden kann.

von
Herz1952

Hallo Maja,

ich sehe da keine akute "Gefahr" für Ihr Krankengeld. Schließlich habe Sie einen Rentenantrag gestellt. Bei einem Rentenantrag geht auch "Reha vor Rente". Also, haben Sie eigentlich der Krankenkasse in dieser Beziehung vorgegriffen. Damit dürfte die 10 Wochen Frist gegenstandslos sein.

So "schlecht", wie ich manchmal über die Krankenkasse schreibe, sind die nun auch wieder nicht. Der Sachbearbeiter steht ja auch unter "Arbeitsdruck" und muss alles genau dokumentieren. Womöglich hat schon jemand versucht, durch die Hinausziehung eines Antrages weiter KG zu beziehen, bzw. er hat mit seiner Aussage nur eine Reha/Rentenantragsstellung vorgetäuscht.

Wenn er es aber schriftlich hat, dann hat dies eine weitaus größere Bedeutung im Fall der Fälle. Das wäre zumindest (versuchter) Betrug, wenn jemand nur vortäuschen will, dass ein Rentenantrag bereits gestellt wäre.

Sie können vielleicht auch noch eine Kopie vom Rentenantrag (müsste Seite 1 genügen), mitschicken.

Es geht immer nur schriftlich, wegen der Dokumentation zu der der Mitarbeiter verpflichtet ist, bzw. zu dessen eigener Absicherung.

Es ist mir bei der letzten Reha auch folgendes passiert: Die Krankenkasse hatte nicht dokumentiert - obwohl ihr das die RV mitgeteilt haben muss - , dass ich auf unbestimmte Dauer EM-Rente beziehe. Deshalb musste ich den Reha-Antrag an die RV schicken. Diese verweigerte natürlich ihre Zuständigkeit und der Antrag ging an die KK zurück. Die KK konnte/durfte diesen aber erst bearbeiten, wenn ich den Rentenbescheid auch vorgelegt habe. Dann war alles klar. Der Reha-Antrag bezog sich auf einen Unfall, der mit meiner Rente nichts zu tun hatte. Ich "Böser" hab es doch glatt fertig gebracht, eine Stunde Ski zu fahren, und mir den "Tibiakopf" zu demolieren.

Die Krankenkasse hat Ihnen sogar beim Formulieren geholfen. Es gibt also auch noch den "Service".

Schicken Sie das Schreiben hin, entspannen Sie sich, und warten ab, so wie es der VDK vorgeschlagen hat.

Gruß

von
Nahla

Zitiert von: Maja

Ich war heute beim Vdk und habe dort das Schreiben der Krankenkasse vorgelegt. Dort meinte man aber, ich sollte auf die bitte des Sacharbeiters, meine Einschätzung des MDK, ein Schreiben fertig machen mit folgendem Text :
Aufgrund der ihnen, mir mitgeteilten Kriterien, hinsichtlich meines Antrages auf volle EMR, bitte ich um Hinausschiebung ihres mir mitgeteilten Zeitraumes, da ich glaube kurzfristig von der DRV, einen abschließenden Bescheid zu erhalten.

Gefährde ich damit nicht die Krankengeldzahlung?
Besteht dadurch die 10 Wochen Frist (Reha Antrag stellen) weiterhin?

Der Vdk meinte dazu, das jetzt abzuwarten wäre, was der Sacharbeiter zurück schreibt.

Danke für eure Hilfe.

Eher so:

Bezüglich Ihres Schreibens vom xy, in welchem Sie mich auffordern, binnen 14 Tagen, mitzuteilen, ob ich mit der Einschätzung des MDK einverstanden bin, weise ich hiermit - nochmals - darauf hin, dass ich bereits am xy einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe. Da bei der DRV derzeit die Prüfung läuft, bitte ich darum, die Entscheidung der DRV zu meiner Erwerbsfähigkeit abzuwarten.

Der Grundsatz "Reha vor Rente" ist Ihnen sicher bekannt, so dass auch eine weitere Beantragung einer Reha innerhalb des 10-Wochen-Zeitraumes hiermit hinfällig sein dürfte, da die DRV - sollte sie eine solche für notwendig erachten, mir sowieso eine Reha bewilligen wird.

Ich bitte darum, mir kurz schriftlich zu bestätigen, dass ich somit der von Ihnen gewünschten Mitwirkung vollumfänglich nachgekommen bin und ich somit Ihr Schreiben vom xy als erledigt betrachten darf. - Damit meine ich das Schreiben, in welchem Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert werden.

Den Text vom Vdk finde ich gruselig.

Alles Gute für Sie.

von
nur mal so...

... als Info. Wenn Sie der KK einfach mitteilen, dass Sie bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, ist das ganze Theater um die Reha-Antragstellung hinfällig.
Die Krankenkasse darf nur nicht zur Rentenantragstellung auffordern, sondern nur zur Reha-Antragstellung. Deshalb der "Umweg" über die Reha.

Ich meine sogar, dass im Aufforderungsschreiben zur Reha-Antragstellung steht, dass bei bereits erfolgter Rentenantragstellung diese Aufforderung gegenstandslos ist.

von
Maja

@ Nahla und Herz1952, ersteinmal vielen herzlichen Dank, dazu noch eine schrifl. Formulierung
habe ich echt nicht erwartet. Für jede Hilfe dankbar! Ist alles nicht so einfach, vor allem wenn man wirklich krank ist und sich mit dem ganzen kram noch rumschlagen muss, da ist irgendwann der Akku leer. Schmunzeln musste ich tatsächlich darüber das NAHLA geschrieben hat:
"Den Text vom Vdk finde ich gruselig". Das hat mir heute tatsächlich ein lachen ins Gesicht gezaubert! Dafür alleine schon ein Dankeschön ;-)

@von nur mal so...,
Zitat:"Ich meine sogar, dass im Aufforderungsschreiben zur Reha-Antragstellung steht, dass bei bereits erfolgter Rentenantragstellung diese Aufforderung gegenstandslos ist".
Nein!, in meinem Schreiben keine Angaben diesbzgl.
Das Problem wird sein, das der eine bei der KK nicht weis, was der andere macht :-(
Rentenantrag Bestätigung von DRV liegt KK vor.
Unzällige Telefongespr. meinerseits, KK immer auf den aktuellen Stand gehalten!
Nur dieser Sacharbeiter!, den kenn ich nicht, vielleicht ist er neu, oder....oder.....
In der Hoffnung.......das alles gut wird.

VIELEN DANK UND EIN ERHOLSAMES WOCHENENDE, VOR ALLEM VON MIR ;-)))))))

von
Herz1952

Hallo Nahla,

meines Erachtens hat nicht der VdK die Textvorgabe geschrieben, sondern die Krankenkasse selbst.

Aber, um Maja nicht zu verunsichern, schlage ich ihr auch vor, Ihren Text zu verwenden, da dürfte nichts schiefgehen.

Wenn der MDK Maja für arbeitsfähig gehalten hätte, wäre ihr das schon mitgeteilt worden und das KG gestrichen worden. Aber man kann ja nicht wissen, was drinsteht. Die Krankenkassen haben auch schon Arbeitsunfähigen vorgeschlagen, sie sollten sich beim Arbeitsamt melden und umschulen lassen.

Aber so, wie die Sachlage ist, glaube ich schon, dass mit dem Schreiben auch das MDK-Gutachten gegenstandslos ist.

Ich finde doch Ihren Text eindeutig besser. Ich habe eben nochmal den Text von der Krankenkasse durchgelesen, da geht es ja nur um eine Fristverschiebung. Die Stellungnahme zum MDK Bericht sollte aber ebenfalls gegenstandslos sein. Falls nämlich der Rentenbescheid später kommt, ginge der "Zirkus" noch einmal los.

von
Herz1952

Hallo Maja,

ich sehe da keine akute "Gefahr" für Ihr Krankengeld. Schließlich habe Sie einen Rentenantrag gestellt. Bei einem Rentenantrag geht auch "Reha vor Rente". Also, haben Sie eigentlich der Krankenkasse in dieser Beziehung vorgegriffen. Damit dürfte die 10 Wochen Frist gegenstandslos sein.

So "schlecht", wie ich manchmal über die Krankenkasse schreibe, sind die nun auch wieder nicht. Der Sachbearbeiter steht ja auch unter "Arbeitsdruck" und muss alles genau dokumentieren. Womöglich hat schon jemand versucht, durch die Hinausziehung eines Antrages weiter KG zu beziehen, bzw. er hat mit seiner Aussage nur eine Reha/Rentenantragsstellung vorgetäuscht.

Wenn er es aber schriftlich hat, dann hat dies eine weitaus größere Bedeutung im Fall der Fälle. Das wäre zumindest (versuchter) Betrug, wenn jemand nur vortäuschen will, dass ein Rentenantrag bereits gestellt wäre.

Sie können vielleicht auch noch eine Kopie vom Rentenantrag (müsste Seite 1 genügen), mitschicken.

Es geht immer nur schriftlich, wegen der Dokumentation zu der der Mitarbeiter verpflichtet ist, bzw. zu dessen eigener Absicherung.

Es ist mir bei der letzten Reha auch folgendes passiert: Die Krankenkasse hatte nicht dokumentiert - obwohl ihr das die RV mitgeteilt haben muss - , dass ich auf unbestimmte Dauer EM-Rente beziehe. Deshalb musste ich den Reha-Antrag an die RV schicken. Diese verweigerte natürlich ihre Zuständigkeit und der Antrag ging an die KK zurück. Die KK konnte/durfte diesen aber erst bearbeiten, wenn ich den Rentenbescheid auch vorgelegt habe. Dann war alles klar. Der Reha-Antrag bezog sich auf einen Unfall, der mit meiner Rente nichts zu tun hatte. Ich "Böser" hab es doch glatt fertig gebracht, eine Stunde Ski zu fahren, und mir den "Tibiakopf" zu demolieren.

Die Krankenkasse hat Ihnen sogar beim Formulieren geholfen. Es gibt also auch noch den "Service".

Schicken Sie das Schreiben hin, entspannen Sie sich, und warten ab, so wie es der VDK vorgeschlagen hat.

meines Erachtens hat nicht der VdK die Textvorgabe geschrieben, sondern die Krankenkasse selbst.

Aber, um Maja nicht zu verunsichern, schlage ich ihr auch vor, Ihren Text zu verwenden, da dürfte nichts schiefgehen.

Wenn der MDK Maja für arbeitsfähig gehalten hätte, wäre ihr das schon mitgeteilt worden und das KG gestrichen worden. Aber man kann ja nicht wissen, was drinsteht. Die Krankenkassen haben auch schon Arbeitsunfähigen vorgeschlagen, sie sollten sich beim Arbeitsamt melden und umschulen lassen.

Aber so, wie die Sachlage ist, glaube ich schon, dass mit dem Schreiben auch das MDK-Gutachten gegenstandslos ist.

Ich finde doch Ihren Text eindeutig besser. Ich habe eben nochmal den Text von der Krankenkasse durchgelesen, da geht es ja nur um eine Fristverschiebung. Die Stellungnahme zum MDK Bericht sollte aber ebenfalls gegenstandslos sein. Falls nämlich der Rentenbescheid später kommt, ginge der "Zirkus" noch einmal los.

ich sehe da keine akute "Gefahr" für Ihr Krankengeld. Schließlich habe Sie einen Rentenantrag gestellt. Bei einem Rentenantrag geht auch "Reha vor Rente". Also, haben Sie eigentlich der Krankenkasse in dieser Beziehung vorgegriffen. Damit dürfte die 10 Wochen Frist gegenstandslos sein.

So "schlecht", wie ich manchmal über die Krankenkasse schreibe, sind die nun auch wieder nicht. Der Sachbearbeiter steht ja auch unter "Arbeitsdruck" und muss alles genau dokumentieren. Womöglich hat schon jemand versucht, durch die Hinausziehung eines Antrages weiter KG zu beziehen, bzw. er hat mit seiner Aussage nur eine Reha/Rentenantragsstellung vorgetäuscht.

Wenn er es aber schriftlich hat, dann hat dies eine weitaus größere Bedeutung im Fall der Fälle. Das wäre zumindest (versuchter) Betrug, wenn jemand nur vortäuschen will, dass ein Rentenantrag bereits gestellt wäre.

Sie können vielleicht auch noch eine Kopie vom Rentenantrag (müsste Seite 1 genügen), mitschicken.

Es geht immer nur schriftlich, wegen der Dokumentation zu der der Mitarbeiter verpflichtet ist, bzw. zu dessen eigener Absicherung.

Es ist mir bei der letzten Reha auch folgendes passiert: Die Krankenkasse hatte nicht dokumentiert - obwohl ihr das die RV mitgeteilt haben muss - , dass ich auf unbestimmte Dauer EM-Rente beziehe. Deshalb musste ich den Reha-Antrag an die RV schicken. Diese verweigerte natürlich ihre Zuständigkeit und der Antrag ging an die KK zurück. Die KK konnte/durfte diesen aber erst bearbeiten, wenn ich den Rentenbescheid auch vorgelegt habe. Dann war alles klar. Der Reha-Antrag bezog sich auf einen Unfall, der mit meiner Rente nichts zu tun hatte. Ich "Böser" hab es doch glatt fertig gebracht, eine Stunde Ski zu fahren, und mir den "Tibiakopf" zu demolieren.

Die Krankenkasse hat Ihnen sogar beim Formulieren geholfen. Es gibt also auch noch den "Service".

Schicken Sie das Schreiben hin, entspannen Sie sich, und warten ab, so wie es der VDK vorgeschlagen hat.

meines Erachtens hat nicht der VdK die Textvorgabe geschrieben, sondern die Krankenkasse selbst.

Aber, um Maja nicht zu verunsichern, schlage ich ihr auch vor, Ihren Text zu verwenden, da dürfte nichts schiefgehen.

Wenn der MDK Maja für arbeitsfähig gehalten hätte, wäre ihr das schon mitgeteilt worden und das KG gestrichen worden. Aber man kann ja nicht wissen, was drinsteht. Die Krankenkassen haben auch schon Arbeitsunfähigen vorgeschlagen, sie sollten sich beim Arbeitsamt melden und umschulen lassen.

Aber so, wie die Sachlage ist, glaube ich schon, dass mit dem Schreiben auch das MDK-Gutachten gegenstandslos ist.

Ich finde doch Ihren Text eindeutig besser. Ich habe eben nochmal den Text von der Krankenkasse durchgelesen, da geht es ja nur um eine Fristverschiebung. Die Stellungnahme zum MDK Bericht sollte aber ebenfalls gegenstandslos sein. Falls nämlich der Rentenbescheid später kommt, ginge der "Zirkus" noch einmal los.

ich sehe da keine akute "Gefahr" für Ihr Krankengeld. Schließlich habe Sie einen Rentenantrag gestellt. Bei einem Rentenantrag geht auch "Reha vor Rente". Also, haben Sie eigentlich der Krankenkasse in dieser Beziehung vorgegriffen. Damit dürfte die 10 Wochen Frist gegenstandslos sein.

So "schlecht", wie ich manchmal über die Krankenkasse schreibe, sind die nun auch wieder nicht. Der Sachbearbeiter steht ja auch unter "Arbeitsdruck" und muss alles genau dokumentieren. Womöglich hat schon jemand versucht, durch die Hinausziehung eines Antrages weiter KG zu beziehen, bzw. er hat mit seiner Aussage nur eine Reha/Rentenantragsstellung vorgetäuscht.

Wenn er es aber schriftlich hat, dann hat dies eine weitaus größere Bedeutung im Fall der Fälle. Das wäre zumindest (versuchter) Betrug, wenn jemand nur vortäuschen will, dass ein Rentenantrag bereits gestellt wäre.

Sie können vielleicht auch noch eine Kopie vom Rentenantrag (müsste Seite 1 genügen), mitschicken.

Es geht immer nur schriftlich, wegen der Dokumentation zu der der Mitarbeiter verpflichtet ist, bzw. zu dessen eigener Absicherung.

Es ist mir bei der letzten Reha auch folgendes passiert: Die Krankenkasse hatte nicht dokumentiert - obwohl ihr das die RV mitgeteilt haben muss - , dass ich auf unbestimmte Dauer EM-Rente beziehe. Deshalb musste ich den Reha-Antrag an die RV schicken. Diese verweigerte natürlich ihre Zuständigkeit und der Antrag ging an die KK zurück. Die KK konnte/durfte diesen aber erst bearbeiten, wenn ich den Rentenbescheid auch vorgelegt habe. Dann war alles klar. Der Reha-Antrag bezog sich auf einen Unfall, der mit meiner Rente nichts zu tun hatte. Ich "Böser" hab es doch glatt fertig gebracht, eine Stunde Ski zu fahren, und mir den "Tibiakopf" zu demolieren.

Die Krankenkasse hat Ihnen sogar beim Formulieren geholfen. Es gibt also auch noch den "Service".

Schicken Sie das Schreiben hin, entspannen Sie sich, und warten ab, so wie es der VDK vorgeschlagen hat.

meines Erachtens hat nicht der VdK die Textvorgabe geschrieben, sondern die Krankenkasse selbst.

Aber, um Maja nicht zu verunsichern, schlage ich ihr auch vor, Ihren Text zu verwenden, da dürfte nichts schiefgehen.

Wenn der MDK Maja für arbeitsfähig gehalten hätte, wäre ihr das schon mitgeteilt worden und das KG gestrichen worden. Aber man kann ja nicht wissen, was drinsteht. Die Krankenkassen haben auch schon Arbeitsunfähigen vorgeschlagen, sie sollten sich beim Arbeitsamt melden und umschulen lassen.

Aber so, wie die Sachlage ist, glaube ich schon, dass mit dem Schreiben auch das MDK-Gutachten gegenstandslos ist.

Ich finde doch Ihren Text eindeutig besser. Ich habe eben nochmal den Text von der Krankenkasse durchgelesen, da geht es ja nur um eine Fristverschiebung. Die Stellungnahme zum MDK Bericht sollte aber ebenfalls gegenstandslos sein. Falls nämlich der Rentenbescheid später kommt, ginge der "Zirkus" noch einmal los.

von
Herz1952

Nachtrag: (smile)

Experten-Antwort

Da Sie bereits im März 2016 einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt haben, sollten Sie dies der Krankenkasse noch einmal mitteilen.
Aufgrund des vorliegen Sachverhaltes hat die Krankenkasse das wahrscheinlich übersehen.

von
Schorsch

Zitiert von: Techniker

Da Sie bereits im März 2016 einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt haben, sollten Sie dies der Krankenkasse noch einmal mitteilen.
Aufgrund des vorliegen Sachverhaltes hat die Krankenkasse das wahrscheinlich übersehen.

So sehe ich das auch.
Warum manche "Ratgeber" daher (schon wieder mal) meterlange Antworten mit unwesentlichen Bemerkungen verfassen mussten, ist nicht nachvollziehbar.

MfG

von
Herz1952

Zitiert von: Schorsch

Zitiert von: Techniker

Da Sie bereits im März 2016 einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt haben, sollten Sie dies der Krankenkasse noch einmal mitteilen.
Aufgrund des vorliegen Sachverhaltes hat die Krankenkasse das wahrscheinlich übersehen.

So sehe ich das auch.
Warum manche "Ratgeber" daher (schon wieder mal) meterlange Antworten mit unwesentlichen Bemerkungen verfassen mussten, ist nicht nachvollziehbar.

MfG

Meinen Sie mich? (Smile)

von
Beate S.

Zitiert von: Herz1952

Zitiert von: Schorsch

Zitiert von: Techniker

Da Sie bereits im März 2016 einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt haben, sollten Sie dies der Krankenkasse noch einmal mitteilen.
Aufgrund des vorliegen Sachverhaltes hat die Krankenkasse das wahrscheinlich übersehen.

So sehe ich das auch.
Warum manche "Ratgeber" daher (schon wieder mal) meterlange Antworten mit unwesentlichen Bemerkungen verfassen mussten, ist nicht nachvollziehbar.

MfG

Meinen Sie mich? (Smile)


Den Experten wird er wohl kaum gemeint haben......

B.S.

von
Herz1952

Hallo Beate S.

sollten Sie wieder auf meinen Doppelgänger reingefallen sein? Der hat dazugelernt und kopiert jetzt meine Beiträge auf eine eigene Datei, um Sie dann wieder direkt in das Forum zu kopieren.

Immerhin ist er nicht mehr so faul, um zu zitieren. Das ist gut so, mir geht nämlich die grün-gelbe Tinte im Monitor aus.

von
Beate S.

Zitiert von: Herz1952

Hallo Beate S.

sollten Sie wieder auf meinen Doppelgänger reingefallen sein? Der hat dazugelernt und kopiert jetzt meine Beiträge auf eine eigene Datei, um Sie dann wieder direkt in das Forum zu kopieren.


Also stammen diese extrem vom Thema abweichenden Texte doch von Ihnen, wenn sie ihr "Namensvetter" nur kopiert hat.

B.S.

von
Herz1952

Hallo Schorsch,

wenn alles so einfach wäre, wie Sie sich das vorstellen, wäre die Welt noch in Ordnung.

Verraten Sie mir doch mal bitte Ihre Krankenkasse. Meine großartige Barmer/GEK hat von mir einen Taxibeleg erhalten über 5 Euro zur Erstattung. (Eigenanteil, von dem ich befreit bin, hat das Taxi Unternehmen aber nicht anerkannt)
Ich hatte allerdings in der Zeit noch einige Notfallfahrten. Dann wollte Sie mir 18 Euro erstatten, das wäre die gesamte Fahrt gewesen (schätze ich mal). Dann kam anscheinend doch jemand dahinter, ob das stimmen könnte und rief nochmal an. Ich sagte, ich hätte doch die Quittung über 5 € abgegeben. Darauf: Aber wir wissen nicht, wo diese ist. Ist gut, sagte ich, es waren nur diese 5 Euro. Und dabei wurde mir mal gesagt, sie bräuchten alles dokumentiert. Sicherheitshalber hatte ich noch eine Kopie. So geht Verwaltungsvereinfachung (grins).

von
Herz1952

Zitiert von: Beate S.

Zitiert von: Herz1952

Hallo Beate S.

sollten Sie wieder auf meinen Doppelgänger reingefallen sein? Der hat dazugelernt und kopiert jetzt meine Beiträge auf eine eigene Datei, um Sie dann wieder direkt in das Forum zu kopieren.


Also stammen diese extrem vom Thema abweichenden Texte doch von Ihnen, wenn sie ihr "Namensvetter" nur kopiert hat.

B.S.

Selbstverständlich stammen diese Texte von mir. Ich nehme mir, im Gegensatz zu den meisten anderen Forumsteilnehmern, Zeit, um die Fragen ausführlich zu beantworten. mit zwei, drei Sätzen voller "Halbweisheiten" ist doch niemandem geholfen.

von
Herz1952

Hallo Beate S.

ich glaube, Sie sind auch schon ein Avatar von meinem Doppelgänger. Außerdem weichen meine Beiträge nicht von der Fragestellung ab.

von
Amüsierter Mitleser

Zitiert von: Herz1952

Außerdem weichen meine Beiträge nicht von der Fragestellung ab.

Das stimmt in gewisser Hinsicht.
Allerdings könnten Ihre Antworten erheblich kürzer ausfallen, wenn Sie sich auf das Wesentliche beschränken würden.
Ihre Beiträge erinnern irgendwie an kumpelhafte Stammtischgespräche. ;-)

von
Maja

MIR HAT ES ABER GEHOLFEN, ICH BIN SEHR FROH, DASS ES "PERSONEN" GIBT, DIE EINEM
HELFEN, DAS IST NICHT SELBSTVERSTÄNDLICH!!!!!!

DAAAAAAAANKKKKKKKKEEEEEE

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