Hallo Maja,
ich sehe da keine akute "Gefahr" für Ihr Krankengeld. Schließlich habe Sie einen Rentenantrag gestellt. Bei einem Rentenantrag geht auch "Reha vor Rente". Also, haben Sie eigentlich der Krankenkasse in dieser Beziehung vorgegriffen. Damit dürfte die 10 Wochen Frist gegenstandslos sein.
So "schlecht", wie ich manchmal über die Krankenkasse schreibe, sind die nun auch wieder nicht. Der Sachbearbeiter steht ja auch unter "Arbeitsdruck" und muss alles genau dokumentieren. Womöglich hat schon jemand versucht, durch die Hinausziehung eines Antrages weiter KG zu beziehen, bzw. er hat mit seiner Aussage nur eine Reha/Rentenantragsstellung vorgetäuscht.
Wenn er es aber schriftlich hat, dann hat dies eine weitaus größere Bedeutung im Fall der Fälle. Das wäre zumindest (versuchter) Betrug, wenn jemand nur vortäuschen will, dass ein Rentenantrag bereits gestellt wäre.
Sie können vielleicht auch noch eine Kopie vom Rentenantrag (müsste Seite 1 genügen), mitschicken.
Es geht immer nur schriftlich, wegen der Dokumentation zu der der Mitarbeiter verpflichtet ist, bzw. zu dessen eigener Absicherung.
Es ist mir bei der letzten Reha auch folgendes passiert: Die Krankenkasse hatte nicht dokumentiert - obwohl ihr das die RV mitgeteilt haben muss - , dass ich auf unbestimmte Dauer EM-Rente beziehe. Deshalb musste ich den Reha-Antrag an die RV schicken. Diese verweigerte natürlich ihre Zuständigkeit und der Antrag ging an die KK zurück. Die KK konnte/durfte diesen aber erst bearbeiten, wenn ich den Rentenbescheid auch vorgelegt habe. Dann war alles klar. Der Reha-Antrag bezog sich auf einen Unfall, der mit meiner Rente nichts zu tun hatte. Ich "Böser" hab es doch glatt fertig gebracht, eine Stunde Ski zu fahren, und mir den "Tibiakopf" zu demolieren.
Die Krankenkasse hat Ihnen sogar beim Formulieren geholfen. Es gibt also auch noch den "Service".
Schicken Sie das Schreiben hin, entspannen Sie sich, und warten ab, so wie es der VDK vorgeschlagen hat.
meines Erachtens hat nicht der VdK die Textvorgabe geschrieben, sondern die Krankenkasse selbst.
Aber, um Maja nicht zu verunsichern, schlage ich ihr auch vor, Ihren Text zu verwenden, da dürfte nichts schiefgehen.
Wenn der MDK Maja für arbeitsfähig gehalten hätte, wäre ihr das schon mitgeteilt worden und das KG gestrichen worden. Aber man kann ja nicht wissen, was drinsteht. Die Krankenkassen haben auch schon Arbeitsunfähigen vorgeschlagen, sie sollten sich beim Arbeitsamt melden und umschulen lassen.
Aber so, wie die Sachlage ist, glaube ich schon, dass mit dem Schreiben auch das MDK-Gutachten gegenstandslos ist.
Ich finde doch Ihren Text eindeutig besser. Ich habe eben nochmal den Text von der Krankenkasse durchgelesen, da geht es ja nur um eine Fristverschiebung. Die Stellungnahme zum MDK Bericht sollte aber ebenfalls gegenstandslos sein. Falls nämlich der Rentenbescheid später kommt, ginge der "Zirkus" noch einmal los.
ich sehe da keine akute "Gefahr" für Ihr Krankengeld. Schließlich habe Sie einen Rentenantrag gestellt. Bei einem Rentenantrag geht auch "Reha vor Rente". Also, haben Sie eigentlich der Krankenkasse in dieser Beziehung vorgegriffen. Damit dürfte die 10 Wochen Frist gegenstandslos sein.
So "schlecht", wie ich manchmal über die Krankenkasse schreibe, sind die nun auch wieder nicht. Der Sachbearbeiter steht ja auch unter "Arbeitsdruck" und muss alles genau dokumentieren. Womöglich hat schon jemand versucht, durch die Hinausziehung eines Antrages weiter KG zu beziehen, bzw. er hat mit seiner Aussage nur eine Reha/Rentenantragsstellung vorgetäuscht.
Wenn er es aber schriftlich hat, dann hat dies eine weitaus größere Bedeutung im Fall der Fälle. Das wäre zumindest (versuchter) Betrug, wenn jemand nur vortäuschen will, dass ein Rentenantrag bereits gestellt wäre.
Sie können vielleicht auch noch eine Kopie vom Rentenantrag (müsste Seite 1 genügen), mitschicken.
Es geht immer nur schriftlich, wegen der Dokumentation zu der der Mitarbeiter verpflichtet ist, bzw. zu dessen eigener Absicherung.
Es ist mir bei der letzten Reha auch folgendes passiert: Die Krankenkasse hatte nicht dokumentiert - obwohl ihr das die RV mitgeteilt haben muss - , dass ich auf unbestimmte Dauer EM-Rente beziehe. Deshalb musste ich den Reha-Antrag an die RV schicken. Diese verweigerte natürlich ihre Zuständigkeit und der Antrag ging an die KK zurück. Die KK konnte/durfte diesen aber erst bearbeiten, wenn ich den Rentenbescheid auch vorgelegt habe. Dann war alles klar. Der Reha-Antrag bezog sich auf einen Unfall, der mit meiner Rente nichts zu tun hatte. Ich "Böser" hab es doch glatt fertig gebracht, eine Stunde Ski zu fahren, und mir den "Tibiakopf" zu demolieren.
Die Krankenkasse hat Ihnen sogar beim Formulieren geholfen. Es gibt also auch noch den "Service".
Schicken Sie das Schreiben hin, entspannen Sie sich, und warten ab, so wie es der VDK vorgeschlagen hat.
meines Erachtens hat nicht der VdK die Textvorgabe geschrieben, sondern die Krankenkasse selbst.
Aber, um Maja nicht zu verunsichern, schlage ich ihr auch vor, Ihren Text zu verwenden, da dürfte nichts schiefgehen.
Wenn der MDK Maja für arbeitsfähig gehalten hätte, wäre ihr das schon mitgeteilt worden und das KG gestrichen worden. Aber man kann ja nicht wissen, was drinsteht. Die Krankenkassen haben auch schon Arbeitsunfähigen vorgeschlagen, sie sollten sich beim Arbeitsamt melden und umschulen lassen.
Aber so, wie die Sachlage ist, glaube ich schon, dass mit dem Schreiben auch das MDK-Gutachten gegenstandslos ist.
Ich finde doch Ihren Text eindeutig besser. Ich habe eben nochmal den Text von der Krankenkasse durchgelesen, da geht es ja nur um eine Fristverschiebung. Die Stellungnahme zum MDK Bericht sollte aber ebenfalls gegenstandslos sein. Falls nämlich der Rentenbescheid später kommt, ginge der "Zirkus" noch einmal los.
ich sehe da keine akute "Gefahr" für Ihr Krankengeld. Schließlich habe Sie einen Rentenantrag gestellt. Bei einem Rentenantrag geht auch "Reha vor Rente". Also, haben Sie eigentlich der Krankenkasse in dieser Beziehung vorgegriffen. Damit dürfte die 10 Wochen Frist gegenstandslos sein.
So "schlecht", wie ich manchmal über die Krankenkasse schreibe, sind die nun auch wieder nicht. Der Sachbearbeiter steht ja auch unter "Arbeitsdruck" und muss alles genau dokumentieren. Womöglich hat schon jemand versucht, durch die Hinausziehung eines Antrages weiter KG zu beziehen, bzw. er hat mit seiner Aussage nur eine Reha/Rentenantragsstellung vorgetäuscht.
Wenn er es aber schriftlich hat, dann hat dies eine weitaus größere Bedeutung im Fall der Fälle. Das wäre zumindest (versuchter) Betrug, wenn jemand nur vortäuschen will, dass ein Rentenantrag bereits gestellt wäre.
Sie können vielleicht auch noch eine Kopie vom Rentenantrag (müsste Seite 1 genügen), mitschicken.
Es geht immer nur schriftlich, wegen der Dokumentation zu der der Mitarbeiter verpflichtet ist, bzw. zu dessen eigener Absicherung.
Es ist mir bei der letzten Reha auch folgendes passiert: Die Krankenkasse hatte nicht dokumentiert - obwohl ihr das die RV mitgeteilt haben muss - , dass ich auf unbestimmte Dauer EM-Rente beziehe. Deshalb musste ich den Reha-Antrag an die RV schicken. Diese verweigerte natürlich ihre Zuständigkeit und der Antrag ging an die KK zurück. Die KK konnte/durfte diesen aber erst bearbeiten, wenn ich den Rentenbescheid auch vorgelegt habe. Dann war alles klar. Der Reha-Antrag bezog sich auf einen Unfall, der mit meiner Rente nichts zu tun hatte. Ich "Böser" hab es doch glatt fertig gebracht, eine Stunde Ski zu fahren, und mir den "Tibiakopf" zu demolieren.
Die Krankenkasse hat Ihnen sogar beim Formulieren geholfen. Es gibt also auch noch den "Service".
Schicken Sie das Schreiben hin, entspannen Sie sich, und warten ab, so wie es der VDK vorgeschlagen hat.
meines Erachtens hat nicht der VdK die Textvorgabe geschrieben, sondern die Krankenkasse selbst.
Aber, um Maja nicht zu verunsichern, schlage ich ihr auch vor, Ihren Text zu verwenden, da dürfte nichts schiefgehen.
Wenn der MDK Maja für arbeitsfähig gehalten hätte, wäre ihr das schon mitgeteilt worden und das KG gestrichen worden. Aber man kann ja nicht wissen, was drinsteht. Die Krankenkassen haben auch schon Arbeitsunfähigen vorgeschlagen, sie sollten sich beim Arbeitsamt melden und umschulen lassen.
Aber so, wie die Sachlage ist, glaube ich schon, dass mit dem Schreiben auch das MDK-Gutachten gegenstandslos ist.
Ich finde doch Ihren Text eindeutig besser. Ich habe eben nochmal den Text von der Krankenkasse durchgelesen, da geht es ja nur um eine Fristverschiebung. Die Stellungnahme zum MDK Bericht sollte aber ebenfalls gegenstandslos sein. Falls nämlich der Rentenbescheid später kommt, ginge der "Zirkus" noch einmal los.