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Experten-Antwort

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Hans28.08.2020 | 11:18
67 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 1958 geboren. Alle Voraussetzungen für die Rente für schwerbehinderte Menschen (Alter, Wartezeit, GdB 50 unbefristet, Versicherungsverlauf stimmig) liegen vor, so dass ich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit Abschlägen) sofort beantragen könnte. Seit 11/2019 beziehe ich Krankengeld. Beschäftigung besteht. Im Juli 2020 führte ich eine medizinische Rehabilitation durch, mit der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung, letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit unter 3 Stunden, allgemeiner Arbeitsmarkt mit vielen Einschränkungen 6 Stunden und mehr. Aus der Rehabilitation wurde ich AU entlassen und bin auch weiterhin AU. In dem ärztlichen Entlassungsbericht wurde der Rentenversicherung empfohlen die Leistung zu Teilhabe am Arbeitsleben zu prüfen. Mit mir wurde eine Sozialberatung bezüglich Antragstellung auf LTA durchgeführt. Bin ich jetzt in der Pflicht, einen Antrag auf LTA zu stellen? Eigentlich möchte ich damit noch warten.......

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.08.2020 | 12:49

Hallo Hans,

aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung besteht keine Verpflichtung für Sie, jetzt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Dies kann aber sinnvoll sein, um Ihnen z.B. den Wiedereinstieg in die jetzige Beschäftigung zu erleichtern (durch Hilfsmittel am Arbeitsplatz, innerbetriebliche Umsetzung etc.). Es sind aber grundsätzlich auch Hilfen zur Erlangung eines anderen Arbeitsplatzes möglich.

Als Leistungsbezieher von Krankengeld kann es auch sein, dass die Krankenkasse entsprechende Initiativen von Ihnen erwartet, um Leistungskürzungen/-wegfall zu vermeiden.

Bitte lassen Sie sich hierzu gerne vom Reha-Fachberater Ihres Rentenversicherungsträgers beraten.

1 Antworten

KSCam 28.08.2020 | 18:50
Man könnte auch drastisch sagen dass es ein Riesenblödsinn ist im Alter von 62 LTA zu beantragen wenn man als Schwerbehinderter jederzeit in Altersrente gehen könnte. Was hat sich der Arzt, der das befürwortet hat dabei gedacht? Wenn Sie keine Lust auf "unsinnige Bürokratie" haben, verkneifen Sie sich einen LTA Antrag zu stellen.
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