Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Hans,
aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung besteht keine Verpflichtung für Sie, jetzt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Dies kann aber sinnvoll sein, um Ihnen z.B. den Wiedereinstieg in die jetzige Beschäftigung zu erleichtern (durch Hilfsmittel am Arbeitsplatz, innerbetriebliche Umsetzung etc.). Es sind aber grundsätzlich auch Hilfen zur Erlangung eines anderen Arbeitsplatzes möglich.
Als Leistungsbezieher von Krankengeld kann es auch sein, dass die Krankenkasse entsprechende Initiativen von Ihnen erwartet, um Leistungskürzungen/-wegfall zu vermeiden.
Bitte lassen Sie sich hierzu gerne vom Reha-Fachberater Ihres Rentenversicherungsträgers beraten.
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