Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, Chef macht Probleme

von Gast69205.09.2012 | 22:36
1973 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich hatte zunächst nach einer Reha mit Verlängerung eine Wiedereingliederung angefangen, die ich aber aus gesundheitlichen Gründen wieder abbrechen musste. Mein Ziel in der Reha war auch immer die WE, deswegen habe ich sie auch verlängert. Der Chefarzt war zwar skeptisch, was einen Erfolg der WE betraf, meinte aber ich sollte es probieren. Leider hat es nicht funtioniert und ich habe dann nach Rücksprache mit meinem Chef und meinem Arzt die WE abgebrochen. Während ich dann von der RV informiert wurde, was ich nun machen könnte und ich auch mit dem Arbeitsamt über mögliche Berufe zur Umschulung sprach, rief mich dann mein Chef an. ein Kollege von mir aus einer Abteilung in unserer Hauptfiliale brauchte dringend Hilfe und hat den Vorschlag gemacht, dass ich ihm helfen könnte. Er hat meinem Chef auch erzählt, dass die nötige Weiterbildung und "Umsetzung" am Arbeitsplatz von der RV unterstützt wird. Mein Chef fand die Idee gut und hat mir daher den Vorschlag gemacht. Schließlich habe ich bei der RV einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, der auch bewilligt wurde. Der Sachbearbeiter meinte auch, es wäre natürlich die beste und einfachste Lösung so. Jetzt sollte der erste Teil der Weiterbildung am nächsten Montag losgehen und ich sollte ab Oktober mit 1 Stunde pro Tag anfangen in unserem Hauptgeschäft zu arbeiten. Allerdings hat mich Montag meine Filialleiterin aus der alten Filiale angerufen und gesagt, dass mein Chef sich das ganze noch einmal überlegt hätte. Ich könnte ja 3 Stunden pro Tag arbeiten. Deswegen sollte ich doch lieber einen Antrag auf Erwerbsminderunsrente stellen und auf 400€ Basis in meinem alten Job arbeiten. Mein Chef selber ist seit letztem Freitag in Urlaub und telefonisch nicht mehr zu erreichen. Ein persönliches Gespräch hat er wohl nicht für nötig gehalten. Außer einer Mitarbeiterin aus der Buchhaltung wusste auch nur die Filialleiterin von seiner Meinungsänderung. Ich meine ich kann nicht einfach mit Mitte 20 Rente beantragen, dafür bin ich erstens noch zu jung und außerdem kann ich ja nur nicht in meinem alten Beruf nicht mehr Vollzeit arbeiten. In anderen Tätigkeiten ist es ja gar nicht gesagt und wird wahrscheinlich auch gehen. Bei der RV vor Ort hab ich mich gleich gemeldet, die haben so etwas auch noch nie gehört. Die eine Sachbearbeiterin meinte, die Weiterbildung kann ich auf jeden Fall machen, da sie mir auch bei einer der von mir ausgesuchten Umschulungen weiterhelfen würde. Der andere Sachbearbeiter meinte es ginge auf gar keinen Fall. Sie wollten sich dann bei der Hauptverwaltung erkundigen, doch von dort ist bis jetzt keine Antwort gekommen.

4 Antworten

???am 06.09.2012 | 07:43
Das ist natürlich sehr ärgerlich für Sie, aber welche Frage haben Sie denn?
maxundmoritzam 06.09.2012 | 08:24
So wird man Leute los und entzieht sich der Verantwortung! Aber kommt natürlich auch darauf an ob Sie in der Privatwirtschaft oder eben im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und selbst da läuft der Hase nicht anders! Wenden Sie sich an den VdK der kann sich Ihrem Fall annehmen und hat dann auch Akteneinsicht und kann Ihnen bei der Lösung Ihres Problems eben vor Ort auch besser helfen! Max
Schadeam 06.09.2012 | 08:35
Haben Sie etwas schriftliches von Ihrem Chef bezüglich der Weiterbildung/Umsetzung. Wenn nein haben Sie da sicher schlechte Karten; wenn der Chef nicht will, kann ihn weder die DRV noch der VdK dazu zwingen einen Mitarbeiter an einem bestimmten Platz einzusetzen. Mit Mitte 20 müssen Sie sich dann Alternativen überlegen, Sie haben die LTA bewilligt bekommen, dass die für "alle einfachste Lösung" nun nicht klappt ist zwar ärgerlich - in Ihrem Alter werden Sie hoffentlich noch so flexibel sein, sich ein neues Berufsziel zu überlegen. Zu alt für eine Neuausrichtung sind Sie garantiert nicht. Mit einer Rente wird es kaum klappen, sofern Ihre eigene Einschätzung halbwegs zutrifft, nach der Sie grundsätzlich arbeiten können. Wichtig ist bezüglich der LTA am Ball zu bleiben.
Gast962am 06.09.2012 | 10:36
@Schade: Ja,etwas schriftliches von meinem Chef habe ich. Sein Schreiben lag auch meinem Antrag bei der RV teil. @???: Meine Frage ist, ob ich denn nun zumindestens die Weiterbildung, die nächste Woche beginnen sollte, antereten kann. Die wurde ja auch von der RV genehmigt und die Sachbearbeiter hier vor Ort sind sich da nicht einig. Auf eine Antwort von der Hauptverwaltung warten wir immer noch. Die Sachbearbeiterin hier hat heute extra noch mal angerufen, wurde aber wieder vertöstet.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026