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Experten-Antwort

Leistung zur Teilnahme am Arbeitsleben erneut stellen?

von Mike10.03.2017 | 11:01
2738 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, kann man einen Antrag auf Leistungen zur Teilname am Arbeitsleben auch ein zweites mal stellen, wenn man beim ersten mal die "Schulung" nicht weiterführen konnte, aufgrund Krankheit? Oder gibt es nur ein "Versuch" und danach hat man sozusagen Pech? Mir wurde es damals von meinem Berater so mitgeteilt, dass man nur einmal die Möglichkeit dazu hat. Ist das so korrekt? Beste Grüsse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike,

dem Beitrag von „???“ kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Walheram 10.03.2017 | 11:10
Richtig krank von Arzt bescheinigt und evtl. Klinik? Oder nur frühmorgentliche Bettschwere mit Kopfschmerzen?
???am 10.03.2017 | 11:30
Einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie selbstverständlich wieder stellen. Ob Sie die von Ihnen gewünschte 2. Chance bekommen, hängt vom Einzelfall ab. Da hilft nur die Leistung schriftlich zu beantragen und abzuwarten, was rauskommt.
Jensam 10.03.2017 | 13:04
Aber erst mal richtig schreiben und lesen lernen. Es heißt TEILHABE - nicht Teilnahme. Und natürlich auch daran Teilnehmen an der Maßnahme.
Mikeam 10.03.2017 | 13:30
Stimmt.. da war die Autokorrektur zu schnell sorry aber zum Glück wisst ihr ja was gemeint war. Ein hoch auf das GEHIRN!! ;)
Rentensputnikam 11.03.2017 | 01:27
Vielleicht ist das möglich !
Rentensputnikam 11.03.2017 | 07:54
Danke meinem Double, dass heute Nacht nichts anderes zu tun hatte, als inhaltsleere Antworten zu geben. Leute gibt es, man soll es nicht glauben.
???am 11.03.2017 | 10:26
Was ich Ihrem 1. Posting nicht sicher entnehmen kann ist, ob nur eine bestimmte Maßnahme abgebrochen oder das gesammte LTA-Verfahren beeendet wurde. Im 1. Fall schicken Sie ein Schreiben, dass Sie die Maßnahme wieder aufnehmen möchten. Ein kurzes Attest Ihres behandelnden Arztes, dass Sie wieder belastbar sind, sollten Sie mitschicken. Je nachdem wiie kompliziert bei Ihnen die Sachlage ist, müssen Sie natürlich auch Argumente für die Wiederaufnahme liefern. Beispiel 1: Sie waren in einer gut laufenden Umschulung und hatten einen Unfall, wegen dem dann abgebrochen werden musste -> einfacher Fall: bin wieder fit. Beispiel 2: Auch hier wurde die Umschulung wegen einem Unfall abgebrochen, aber schon vorher war man am überlegen, ob bei den Noten nicht die Umschulung beendet werden sollte -> schwierigerer Fall: Sie müssen begründen, warum Sie jetzt plötzlich bessere Noten schreiben werden. Und je nachdem, welche Probleme bei Ihnen noch so vorhanden waren, werden entsprechende Argumente nötig sein. Sollte das Verfahren komplett abgeschlossen worden sein, müssen Sie einen neuen LTA-Antrag (G100, G130) stellen.
Mikeam 11.03.2017 | 15:38
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Das Verfahren wurde komplett geschlossen. Ich hatte damals einen Einspruch eingelegt aber darauf wurde erst nach 7 Wochen reagiert. Das es trotzdem beendet wird.. selbst wenn nicht, wäre nach so einer langen Zeit garkein Einstieg mehr möglich gewesen. Okay danke dann stelle ich einen neuen Antrag. Ist es möglich das ich einen neuen Sachbearbeiter bekomme? Mit dem alten hab ich mich nämlich überhaupt nicht verstanden, von Anfang an nicht.
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