Sehr geehrter Andreas, die Arbeitsplatzausstattung, hier mit einem ergonomischen Bürostuhl liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Die DRV müßte nach den geschilderten Umständen, dies ggf. im absoluten Ausnahmefall, die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit vorausgesetzt, prüfen. Ein weiterer Aspekt wäre, nur wenn ein orthopädischer Bürostuhl erforderlich ist, dies ist bei bestimmten Leidensfolgen gegeben, wäre für die DRV zu prüfen. So wie Sie die Situation schildern, empfehle ich ggf. den Arbeitgeber anzusprechen.