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Experten-Antwort

Leistungen aus Teilhabe am Arbeitsleben bei Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Andreas1962F25.03.2014 | 17:28
1395 Ansichten
3 Antworten

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Ich bekomme eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und arbeite im Rahmen der gesetzlich möglichen Hinzuverdienstgrenzen in einem 450 € Job (Heimarbeitsplatz). Kann ich bei dieser Ausgangssituation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beanspruchen? Konkret geht es hier um die Beschaffung eines Bürostuhls zur Verbessserung der jetzigen Arbeitsbedingungen, also NICHT um die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Andreas, die Arbeitsplatzausstattung, hier mit einem ergonomischen Bürostuhl liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Die DRV müßte nach den geschilderten Umständen, dies ggf. im absoluten Ausnahmefall, die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit vorausgesetzt, prüfen. Ein weiterer Aspekt wäre, nur wenn ein orthopädischer Bürostuhl erforderlich ist, dies ist bei bestimmten Leidensfolgen gegeben, wäre für die DRV zu prüfen. So wie Sie die Situation schildern, empfehle ich ggf. den Arbeitgeber anzusprechen.

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2 Antworten

Schadeam 26.03.2014 | 09:42
Nein, wenn es nicht um die Verbesserung der Erwerbsminderung geht, ist der Stuhl nicht Sache der DRV, sondern das Problem von Ihnen, bzw. Ihres Arbeitgebers. Kaufen Sie sich selbst einen "geeigneten" Stuhl.
=//=am 26.03.2014 | 10:17
Es besteht kein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, da Sie eine volle EM-Rente erhalten. Ein Anspruch besteht nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 c SGB 6 nur bei Bezug einer teilweisen EM-Rente, wenn durch LTA der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
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