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Leistungen der Arge an die LVA

von Fadendreher07.07.2007 | 19:00
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe mal eine Frage zu Harz 4 und den Leistungen der Arge. Meine Frau ist seit Über zwei Jahren arbeitslos bezieht keine Leistungen mehr vom Arbeitsamt und der Arge, da mein Verdienst zu ""hoch"" ist. Sie wurde aber weiterhin als Arbeitsuchende geführt. Nun ist aber der Druck eine Arbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb auf zu nehmen derart hoch geworden das sie die Vermittlung durch das Arbeitsamt abgelehnt hat und sich selbst weiter auf Arbeitssuche begibt. Darauf hin wurden ihr Leistungen der Arge gegenüber der Rentenversicherung gekündigt. Eine Nachfrage bei der LVA erbrachte das das die Arge etwa 97 € monatlich auf ein Konto zahlen würde. Aber am Ende bekommt sie auch durch eine Arbeitsaufnahme nicht mehr Rente, da in der Landwirtschaft im Nordosten die Löhne nur sehr gering sind. Eine besser bezahlte Arbeit bekommt sie auch nicht mehr, da es einfach nichts gibt und iher Qualifikation und Erfahrung nur auf Landwirtschaft/Tierzucht beruhtund sie in ihrem Berufsleben nichts anderes gemacht hatte, außer als Melker zu arbeiten und das mit Liebe zum Beruf. Der Grund für die Kündigung waren die total überzogenen Forderungen zur Arbeitsaufnahme in über 50 km Entfernung bei geteilter Schicht, als zwei mal täglich zur Arbeit bei einem Lohn von gerade mal höchstens 6,- € /Stunde. Außerdem ist meine Frau ( 54 ) körperlich und psychisch nicht mehr in der Lage die langen Anfahrtswege und noch die schwere Arbeit als Melker gleichzeitig auszuüben. Außerdem besitzt sie nur eine geringe Fahrpraxis, die den Anforderungen an den täglichen Berufsverkehr nicht gerecht wird. Sie wollte sich aber nicht die Blöße geben und das eingestehen und hat sich deshalb auch diese Art von Arbeitsstellen angenommen. Die Realität sah dann so aus das bei einer Bewerbung sie durchaus Erfolg gehabt hätte auf Grund ihrer Qualifikation und Berufserfahrung, aber bei der Frage des Wohnortes kamen dann große Zweifel wegen der Entfernung und die Vermittlung wurde dann auch teilweise " belächelt " was da so zu den Arbeitgebern geschickt wird. Und auch das Alter war ein Grund für eine Nichteinstellung. Denn die Anforderungen sind für jüngere Menschen teilweise schon ziemlich hoch gesteckt. Welche weitern Konsequenzen hat nun diese Kündigung? Gruß Frank W. Ich bin für jede weiter führend Informationen und Links dankbar.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den bisherigen Ausführungen ist nichts weiter hinzuzufügen.

2 Antworten

Schadeam 09.07.2007 | 07:51
Ihre Fragestellung nach den Konsequenzen ist für ein Onlineforum zu weit gefasst. Ob im konkreten Fall die "Nichtmeldung beim Arbeitsamt / ARGE" rentenrechtliche Nachteile nach sich zieht, kann nicht geklärt werden, weil die konkreten Versicherungszeiten nicht beschrieben sind. Da verweise ich auf eine Beratungsstelle der DRV. Ansonsten betreffen die Klagen / Fragen wohl eher die Arbeitsverwaltung und können deshalb im Rentenforum nicht geklärt werden. Da müssen Sie sich an die entsprechende Behörde wenden.
bekissam 09.07.2007 | 09:51
Beitragspflichtige Einnahme für die Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung ist nach § 166 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI "bei Personen, die Arbeitslosengeld II oder im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld II Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld oder Versorgungskrankengeld beziehen, (ab 01.01.2008: monatlich) der Betrag von 205 Euro". Von diesen 205 EUR würde sich der der Rentenversicherungsbeitrag berechnen. Wie sich der Betrag von 97 EUR ergeben kann, ist mir schleierhaft, zumal kein ALG II bezogen wird und Beiträge daher offenbar nicht entrichtet werden. Darüber hinaus sind Fragen zum Thema ALGII nicht Gegenstand dieses Forums.
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