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Experten-Antwort

Leistungen der gesetzl. Rentenversicherung für 2017

von Watteau27.12.2018 | 17:33
66 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe diese Mitteilung für 2017 nach Anfrage bei der DRV erhalten. Werden mir die Leistungen Jahr für Jahr unaufgefordert zugesandt oder ist eine jährliche Anforderung dieser Mitteilung erforderlich.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Abend Watteau,

meinen Sie mit „diese Mitteilung für 2017“ die sogenannte Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt? Haben Sie diese für 2017 erstmalig beim Rentenversicherungsträger angefordert?

Wenn ja, ist es so, dass Ihnen zukünftig für jedes Kalenderjahr zu Beginn des Folgejahres diese Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt automatisch übersandt wird.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Schön, wenn man nochmal die Bestätigung bekommt, dass man dann doch das richtige Näschen bei seiner Antwort hatte. Vielen Dank dafür

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5 Antworten

Kaiseram 27.12.2018 | 18:38
Welche Mitteilung? Genauere Angaben erleichtern eine Antwort!
Wattiam 27.12.2018 | 19:31
Sowohl als auch.
Watteauam 27.12.2018 | 21:25
Ich habe diese Mitteilung für 2017 nach Anfrage bei der DRV erhalten. Werden mir die Leistungen Jahr für Jahr unaufgefordert zugesandt oder ist eine jährliche Anforderung dieser Mitteilung erforderlich.
Welche Mitteilung? Genauere Angaben erleichtern eine Antwort!
Um Ihre Antwort zu erleichtern, habe ich zwar den Text "Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung" als Themenüberschrift gewählt, nicht aber hinzugefügt "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt", dies hätte ich zum besseren Verständnis präzisieren sollen.
Watteauam 27.12.2018 | 21:28
Ich habe diese Mitteilung für 2017 nach Anfrage bei der DRV erhalten. Werden mir die Leistungen Jahr für Jahr unaufgefordert zugesandt oder ist eine jährliche Anforderung dieser Mitteilung erforderlich.
Sowohl als auch.
Watti, die Antwort vom Experten bringt uns beide auf den aktuellen Stand.
Watteauam 27.12.2018 | 21:33
Ja, genau die Rentenbezugsmitteilung, die ich für 2017 zum ersten Mal angefordert habe, meine ich. Danke für die präzise Antwort, die auch den Hinweis enthält, dass diese Mitteilung zu Beginn eines Jahres mitgeteilt wird.
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