Leistungen der gesetzl. Rentenversicherung für 2017

von
Watteau

Ich habe diese Mitteilung für 2017 nach Anfrage bei der DRV erhalten.
Werden mir die Leistungen Jahr für Jahr unaufgefordert zugesandt oder ist eine jährliche Anforderung dieser Mitteilung erforderlich.

von
Kaiser

Zitiert von: Watteau
Ich habe diese Mitteilung für 2017 nach Anfrage bei der DRV erhalten.
Werden mir die Leistungen Jahr für Jahr unaufgefordert zugesandt oder ist eine jährliche Anforderung dieser Mitteilung erforderlich.

Welche Mitteilung? Genauere Angaben erleichtern eine Antwort!

von
Watti

Zitiert von: Watteau
Ich habe diese Mitteilung für 2017 nach Anfrage bei der DRV erhalten.
Werden mir die Leistungen Jahr für Jahr unaufgefordert zugesandt oder ist eine jährliche Anforderung dieser Mitteilung erforderlich.

Sowohl als auch.

Experten-Antwort

Guten Abend Watteau,
meinen Sie mit „diese Mitteilung für 2017“ die sogenannte Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt? Haben Sie diese für 2017 erstmalig beim Rentenversicherungsträger angefordert?
Wenn ja, ist es so, dass Ihnen zukünftig für jedes Kalenderjahr zu Beginn des Folgejahres diese Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt automatisch übersandt wird.

von
Watteau

Zitiert von: Kaiser
Zitiert von: Watteau
Ich habe diese Mitteilung für 2017 nach Anfrage bei der DRV erhalten.
Werden mir die Leistungen Jahr für Jahr unaufgefordert zugesandt oder ist eine jährliche Anforderung dieser Mitteilung erforderlich.

Welche Mitteilung? Genauere Angaben erleichtern eine Antwort!

Um Ihre Antwort zu erleichtern, habe ich zwar den Text "Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung" als Themenüberschrift gewählt, nicht aber hinzugefügt "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt", dies hätte ich zum besseren Verständnis präzisieren sollen.

von
Watteau

Zitiert von: Watti
Zitiert von: Watteau
Ich habe diese Mitteilung für 2017 nach Anfrage bei der DRV erhalten.
Werden mir die Leistungen Jahr für Jahr unaufgefordert zugesandt oder ist eine jährliche Anforderung dieser Mitteilung erforderlich.

Sowohl als auch.

Watti, die Antwort vom Experten bringt uns beide auf den aktuellen Stand.

von
Watteau

Zitiert von: Experte/in
Guten Abend Watteau,
meinen Sie mit „diese Mitteilung für 2017“ die sogenannte Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt? Haben Sie diese für 2017 erstmalig beim Rentenversicherungsträger angefordert?
Wenn ja, ist es so, dass Ihnen zukünftig für jedes Kalenderjahr zu Beginn des Folgejahres diese Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt automatisch übersandt wird.

Ja, genau die Rentenbezugsmitteilung, die ich für 2017 zum ersten Mal angefordert habe, meine ich.

Danke für die präzise Antwort, die auch den Hinweis enthält, dass diese Mitteilung zu Beginn eines Jahres mitgeteilt wird.

Experten-Antwort

Schön, wenn man nochmal die Bestätigung bekommt, dass man dann doch das richtige Näschen bei seiner Antwort hatte. Vielen Dank dafür

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?