Ich empfehle Ihnen, sich mit der Ihnen nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen und dort einen Rentenantrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit etc.) erfüllt sind, wird der zuständige sozialmedizinische Dienst feststellen, ob und ggf. in welchem zeitlichen Umfang Ihre Mutter noch in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dieser Antrag kann unabhängig vom laufenden Verfahren zur Umschulung gestellt werden.