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Leistungen z. Teilhabe am Arbeitsleben

von jazzpaula16.05.2010 | 19:15
3915 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich o. g. Leistungen. Die DRV hat mir nun einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch u. anteilig (Rest muss ich selber zahlen) einen speziellen ergonomischen Bandscheibenstuhl bewilligt. Ich beginne ab 31.5. eine Wiedereingliederung, jedoch könnte es sein, dass ich schon bald eine andere Stelle habe auch in einem Büro (habe da was in Aussicht). Gesetztenfall, das wäre nun schon vorher klar, dass ich die Stelle wechseln würde und dort sei auch kein geeigneter Tisch u. Stuhl für mich vorhanden, könnte ich dann dennoch mit der Leistung der DRV rechnen? Vielen Dank für's Lesen und Antworten

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine erneute Förderung eines höhenverstellbaren Schreibtisches und eines orthopädischen Arbeitsstuhles ist bei einem vorgenommenen Arbeitsplatzwechsel nicht möglich, da eine leidensgerechte Tätigkeit aufgegeben wurde und somit kein neuer Reha-Bedarf gegeben ist.

Die bereits bewilligten Hilfsmittel sind in Ihrem Besitz, so dass Sie sie auch am einem neuen Arbeitsplatz benutzen können.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Ihrerseits genannten Hilfsmittel wurden Ihnen aufgrund Ihrer Einschränkungen oder Ihrer Behinderung bezuschusst. Sofern sich an Ihrem gesundheitlichen Zustand etwas ändert, eventuell eine Besserung eintritt, die diese Hilfsmittel nicht mehr notwendig erscheinen lassen, ist uns dies jederzeit mitzuteilen. Sodann könnte mit einer Bescheidsrücknahme zu rechnen sein.

Sofern Sie, wie Ihrerseits erwähnt, einen Leistungsbescheid bezüglich der genannten Hilfsmittel erhalten haben, sich an Ihrem gesundheitlichen Zustand nichts verändert hat und mit den genannten Hilfsmittel ein leidensgerechter Arbeitsplatz geschaffen werden kann, verbleibt es bei den zugesagten Leistungen, unabhängig an welchem Arbeitsplatz diese eingesetzt werden.

Unabhängig davon ist natürlich die Disposition, ob und wo das Hilfsmittel aufgestellt werden kann und darf, mit Ihrem Arbeitgeber kooperativ abzustimmen.

3 Antworten

Dolfam 16.05.2010 | 19:50
Ja, weil die Leistung von IHNEN beantragt und IHNEN zuerkannt wurde - nicht dem Arbeitgeber. Schauen Sie in ihren Bescheid und Sie werden feststellen,. das diese Dinge in IHR Eigentum übergegangen sind. Damit können Sie dann machen was Sie wollen. Der jeweilige AG hat damit nichts zu tun und keine Ansprüche auf die Sachen. Natürlich müssen Sie die Aufstellung des Tisches u.s.w mit dem jeweiligen Arbeitgeber vorher abstimmen bzw. sich genehmigen lassen.
jazzpaulaam 18.05.2010 | 11:44
hallo zusammen, dass tisch und stuhl hinterher mein eigentum sind wußte ich, meine frage war eher, falls ich vor der wiedereingliederung eine neue arbeitsstelle finde, ob ich dann genauso gut den tisch u. stuhl (der ja noch nicht bei mir ist, nur der bescheid) dort hingestellt bekomme. danke für alle antworten und einen schönen tag
jazzpaulaam 18.05.2010 | 16:15
Lieber Experte, vielen herzlichen Dank für die Antwort. Nun weiß ich Bescheid. An meinem gesundheitlichen Zustand hat und wird sich leider auch nix zum Positiven verändern. Ich würde was darum geben wenn's so wäre und natürlich das dann auch der DRV mitteilen. Ihnen noch einen schönen Tag und besten Dank
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