Die Ihrerseits genannten Hilfsmittel wurden Ihnen aufgrund Ihrer Einschränkungen oder Ihrer Behinderung bezuschusst. Sofern sich an Ihrem gesundheitlichen Zustand etwas ändert, eventuell eine Besserung eintritt, die diese Hilfsmittel nicht mehr notwendig erscheinen lassen, ist uns dies jederzeit mitzuteilen. Sodann könnte mit einer Bescheidsrücknahme zu rechnen sein.
Sofern Sie, wie Ihrerseits erwähnt, einen Leistungsbescheid bezüglich der genannten Hilfsmittel erhalten haben, sich an Ihrem gesundheitlichen Zustand nichts verändert hat und mit den genannten Hilfsmittel ein leidensgerechter Arbeitsplatz geschaffen werden kann, verbleibt es bei den zugesagten Leistungen, unabhängig an welchem Arbeitsplatz diese eingesetzt werden.
Unabhängig davon ist natürlich die Disposition, ob und wo das Hilfsmittel aufgestellt werden kann und darf, mit Ihrem Arbeitgeber kooperativ abzustimmen.