Hallo,
es besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen von LTA-Maßnahmen auch Lohnkostenzuschüsse an den Arbeitgeber gezahlt werden. Dafür ist es allerdings notwendig, dass der Arbeitgeber auch bereit ist, sie einzustellen.
Da Ihnen bereits ein Eingliederungszuschuß bewilligt wurde, sollen sollten Sie in einem Gespräch mit dem Reha-Fachberater der DRV und Ihnem Arbeitgeber klären, welche weiteren Möglichkeiten bestehen.