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Experten-Antwort

Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes / Arbeitspraktikum

von Thomas20.12.2017 | 13:33
858 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo mir steht obige Leistung zu. Nun hätte ich eine Möglichkeit für ein Arbeitspraktikum von vier Monaten. Mir wurde nun mitgeteilt das die Voraussetzungen dafür sind, dass der zukünftige Arbeitgeber mir einen unbefristet Arbeitsvertrag anbieten und mir für die Zeit im Praktikum einen normalen Lohn bezahlt. Die drv erstattet dann einen Teil dieser Lohnkosten an den Arbeitgeber zurück. Ist das so korrekt? Wie hoch ist in der Regel dann der erstattete Betrag und welcher Arbeitgeber bietet einem neuen Arbeitnehmer von Anfang an einen unbefristeten Vertrag an? Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas,

bitte wenden Sie sich an Ihren Reha-Berater und besprechen die Details der Förderung eines Praktikums durch den Rentenversicherungsträger. Dieser wird sich dann mit dem Praktikumsbetrieb in Verbindung setzen und die näheren Einzelheiten zu einer eventuellen Förderung und deren Höhe etc. besprechen.

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8 Antworten

Schorscham 20.12.2017 | 13:58
Unbefristete und befristete Arbeitsverträge halten sich in etwa die Waage: http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-09/arbeitsvertraege-befristet… MfG
???am 21.12.2017 | 08:40
Das, was Sie schreiben, klingt nach einer Förderung mit einem Eingliederungszuschuss. Dauer und Höhe sind bis zu einem gewissen Punkt Verhandlungssache. Dieser Zuschuss wird für die Zeit der Einarbeitung gezahlt, häufig für 6 Monate in Höhe von 50% der Arbeitgeberaufwendungen (Bruttolohn + AG-Anteil der SV-Beiträge). Ziel ist immer, Sie in ein möglichst dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Der Arbeitgeber unterschreibt auch, dass er Sie mindestens doppelt so lange beschäftigt, wie die Förderdauer ist. Ob das die richtige Förderung für ein Praktikum ist, weiß ich nicht. Sie können das Arbeitspraktikum auch ohne Förderung der DRV machen. Der Arbeitgeber muss Ihnen dann wahrscheinlich nur den Mindestlohn zahlen. Was soll denn der Sinn dieses Praktikums sein? Die DRV kann so was eigentlich immer nur dann fördern, wenn ein konkreter Arbeitsplatz dahinter steht.
Thomasam 21.12.2017 | 12:32
Hallo dass habe ich gemacht, habe mich telefonisch bei meinem Sachbearbeiter gemeldet. Mir wurde erklärt, das dass Arbeitspraktikum nur für Betriebe gilt die diese Integrationsmaßnahme bei der drv mitmachen. Ich kann mir den Betrieb nicht selber aussuchen hieß es! Desweiteren waee das Praktikum an der Schweizergrenze aber das tut nichts zur Sache zum obigen Sachverhalt. Den Betrieb auch in Deutschland kann ich mir nicht aussuchen hieß es. Nur diese die die Integrationsmaßnahme mitmachen
???am 21.12.2017 | 13:24
Während einer Integrationsmaßnahme absolvieren Sie Praktika. Voraussetzung für ein Praktikum ist, dass der Praktikumsplatz gesundheitlich passend ist, im Pendelbereich liegt und beim Praktikumsgeber Personal in diesem Bereich eingestellt werden soll und Sie damit eine Übernahmechance haben. Sollten diese Kriterien erfüllt sein, steht normalerweise einem Praktikum bei Ihrem Wunschbetrieb im Rahmen einer Integrationsmaßnahme nichts entgegen.
???am 21.12.2017 | 16:11
Lassen Sie sich doch mal sagen, wer der Veranstalter der Integrationsmaßnahme ist und informieren Sie sich dort direkt über den Ablauf.
Thomasam 21.12.2017 | 14:51
Oder wo kann ich mich noch informieren telefonisch für ne zweite Meinung, wenn mein Rehaberater das Gegenteil sagt wie hier geschrieben?
Thomasam 22.12.2017 | 09:04
Hallo Laut Berater werden dann die Betriebe für die Integrationsmaßnahme individuell gesucht.
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