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Leistungen zur finanziellen Hilfe?

von Markus23.03.2008 | 10:57
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich bin seit 2004 mit 50% unbefr. schwerbehindert. In diesen 4 Jahren hatte ich bei meinem Arbeitgeber insgesamt 16 Monate Arbeitsunfähigkeit. Die Krankenkasse zahlte nach 6 Wochen zwar Krankengeld, aber mir fehlen mittlerweile mehrer tausend Euro, im Vergleich zu meinem regulären Verdienst. Aktuell bin ich wieder 6 Montate krankgeschrieben und mache derzeit eine Wiedereingliederung in der Firma. Meine Reserven sind derzeit aufgebraucht und die Kosten für Medikamente und Fahrtkosten (wöchentlich) zum Arzt bleiben auf Weiteres. Nun meine Frage: Gibt es denn nicht irgendeine form der finanziellen Unterstützung die ich beantragen kann? Die Kosten fressen mich regelrecht auf und ein Ende ist nicht in Sicht. Traurig dass man in solchen Situationen nur Nachteile hat.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Krankengeld ist natürlich niederer als der vorher bezogene Lohn: Es gibt dafür keinen "Ausgleichstopf".

Neben Krankengeld/Wiedereingliederung besteht wohl kaum Anspruch auf Sozialhilfe/Wohngeld, da hierfür Bedürftigkeit vorliegen muss (ggf. beim Sozialamt erkundigen); falls Wiedereingliederung scheitert, möglicherweise Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente, evtl. befristet; Die Höhe könnten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger errechnen lassen; ist aber vermutlich auch nicht höher als das Krankengeld.

4 Antworten

???am 23.03.2008 | 11:07
Eine komplette Absicherung des Einkommens durch den Staat ist nicht möglich -schon rein aus finanziellen Gründen. Die Steuern oder SV-Beiträge würden ins unendliche wachsen. Für Sie ist diese Situation natürlich denkbar unbefriedigend. Vielleicht können Sie sich daran aufbauen, dass Sie immerhin eine Arbeit und einen toleranten Arbeitgeber haben. Nicht jeder akzeptiert 16 Monate Ausfall eines Arbeitnehmers, auch wenn sie sich über mehrere Jahre hin verteilen. Aus rein finanzieller Sicht sollten Sie sich erkundigen, inwieweit Sie von Zuzahlungen befreit werden können (bei chronisch Kranken gelten andere Obergrenzen). Außerdem konnen solche Aufwendungen meines Wissens auch bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Dann käme vielleicht wenigstens darüber wieder etwas von dem Geld wieder in Ihre Kasse.
Markusam 23.03.2008 | 15:06
Die Obergrenzen habe ich bereits in Anspruch genommen bei der Krankenkasse und bei der Steuer hab ich das auch berücksichtigt, wobei ich immer noch nachzahlen muss, was ohne den Behindertenausweis noch mehr gewesen wäre. Wie sieht es denn mit dem "Persönlichen Budget" oder Unterstützung vom Sozialamt aus?
Deutsche Rentenversicherungam 23.03.2008 | 19:07
Hier sind Sie falsch!
???am 23.03.2008 | 22:20
Das "Persönliche Budget" ist eine Leistungsform und keine Leistungsart. Anders ausgedrückt: Sie müssen die Anspruchsvoraussetzungen für eine bestimmte Leistung erfüllen und dann kann darüber gesprochen werden, ob Sie diese Leistung in Form eines persönlichen Budgets erhalten. Sozialhilfeanspruch, denke ich, besteht nicht, da Sie noch zur arbeitenden Bevölkerung gehören. Wenn, dann käme wohl eher ergänzendes ALG II in Frage.
Deutsche Rentenversicherung
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