Das Krankengeld ist natürlich niederer als der vorher bezogene Lohn: Es gibt dafür keinen "Ausgleichstopf".
Neben Krankengeld/Wiedereingliederung besteht wohl kaum Anspruch auf Sozialhilfe/Wohngeld, da hierfür Bedürftigkeit vorliegen muss (ggf. beim Sozialamt erkundigen); falls Wiedereingliederung scheitert, möglicherweise Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente, evtl. befristet; Die Höhe könnten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger errechnen lassen; ist aber vermutlich auch nicht höher als das Krankengeld.