Hallo! Anfang 2014 war ich 10 Wochen Vollstationär und 2 Wochen Teilstationär in einer Klinik.Danach habe ich im Mai 2014 einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde abgelehnt . Ich habe Widerspruch eingelegt. Nun habe ich folgende schriftliche Mitteilung bekommen: "...Nach den ärztlichen Feststellungen sind für Sie zunächst folgende Rehabilitationsleistungen angezeigt: medizinische Leistungen, es folgt der Ort und die Dauer der Leistung....." Meine Fragen dazu: 1. Bedeutet dies, dass die medizinische Rehabilitation bereits genehmigt ist, und nur noch mein Einverständnis fehlt? 2. Wenn 1. zutrifft, wie lange kann es bis Beginn Medizinische Rehabilitation dauern? 3. Besteht die reelle Chance ,die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu bekommen?
Grüße TinatinW
22.02.2015, 21:12
von
KSC
Wie wäre es mit dem Tipp morgen früh kurz nach 8 den Absender des Schreibens anzurufen und Ihre Fragen am Telefon zu stellen?
5 Minuten später wissen Sie alles.
Was hat man nur früher ohne Internet und Foren gemacht? Über Chancen zu spekulieren bringt eh nichts.
23.02.2015, 08:42
von
TinatinW
Zitiert von: KSC
Wie wäre es mit dem Tipp morgen früh kurz nach 8 den Absender des Schreibens anzurufen und Ihre Fragen am Telefon zu stellen?
5 Minuten später wissen Sie alles.
Was hat man nur früher ohne Internet und Foren gemacht? Über Chancen zu spekulieren bringt eh nichts.
Hallo! Danke für den Tipp! Allerdings habe ich das bereits nach Erhalt des Schreibens getan und leider keine Antworten bekommen. Die Auskunft lautete: "Ich werde den Vorgang an die zuständige Abteilung weiterleiten..." Internet und Foren sind toll aber ich bevorzuge die direkte Kommunikation. :)
Gruß TinatinW
23.02.2015, 10:26
Experten-Antwort
Hallo TinatinW,
zu Frage1: Bitte beim Rentenversicherungsträger nachfragen, welche medizinische Reha genehmigt wird. zu Frage 2: Sobald feststeht, in welcher Klinik die Reha durchgeführt werden soll, kann man bei der Klinik sich nach einem Aufnahmetermin erkundigen. Die Wartezeiten sind sehr unterschiedlich, so dass eine pauschale Antwort nicht möglich ist. zu Frage 3: Die Entscheidung über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist vom Ergebnis der med. Reha abhängig. Der Entlassungsbericht bleibt daher abzuwarten.