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Experten-Antwort

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Karl Walter10.12.2014 | 19:48
1184 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich erhalte befr. volle Erwerbsminderungsrente und bin seit über 3 Jahren karnk. vor ein paar wochen erhielt ich von der RV ein schreiben zur Teilohabe am Arbeitsleben und bin völig überfordert. Es hat sich nichts verbesert,eher verschlechtert und würde wenn ich nur könnte gerne wieder arbeiten,aber ich bin nicht mehr zu gebrauchen. Ich soll nun plötzlich etwas wegen der Teilhabe ausfülen, obwohl ich gesundheitlich und psychisch nicht in der lage bin,überhaupt noch was zu tun. Muss ich diese Unterlagen ausfülen,obwol ich nicht in de lage bin ,mci auch nur eine stunde zu konzentrieren. ich habe scho wieder die absolute panik und bin am verzweifeln. was soll ich nun tun? reicht es auc, wenn ich der rv schreibe, dass ich wegen meienr beschwerden unmöglich arbeien kann? ist e schon schlimm genug und habe langsm keine kraft mehr überhupt zu leben. bitte dringend um rat,ich verzweifle!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie können, sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger entspechend schriftlich antworten und Ihre Situation beschreiben, so wie Sie es in Ihrem Beitrag schon getan haben. Mehr Begründung bedarf es nicht. Evtl. kann das auch Ihr behandelnder Arzt für Sie übernehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Sonne39am 10.12.2014 | 20:02
Hallo Karl Walter, ich würde ein Schreiben an die DRV aufsetzen und beschreiben, wie schlecht es Ihnen geht, sozusagen einen Eigenbericht. Vielleicht schaffen Sie es ja auch, ein Attest vom Arzt hinzuzufügen. Sie sollten in jedem Fall auf das Schreiben der DRV reagieren. Vielleicht kann Ihnen auch eine Beratungsstelle helfen.
=//=am 11.12.2014 | 10:00
Was ich nicht verstehe: erhalten Sie die volle EM-Rente schon länger oder wurde sie jetzt erst bewilligt? Aus dem Nichts heraus schickt die DRV Ihnen doch kein Schreiben bezüglich LTA! Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber handelt es sich bei der LTA evtl. um die Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte? Das ist sehr oft der Fall, wenn ein Versicherter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr einsatzfähig ist. Das würde eigentlich alles erklären. Denn LTA werden bei einer vollen EM-Rente eigentlich sehr selten vorgeschlagen, nur wenn bei geminderter Leistungsfähigkeit diese durch eine med. Maßnahme oder LTA wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann ( § 10 Abs. 1 Ziffer b SGB VI). Vielleicht können Sie dazu noch etwas schreiben. Außerdem können Sie Ihren Ansprechpartner bei der DRV (von dem das Schreiben kam) anrufen und fragen, welche Art von Leistung gewährt werden soll. Handelt es sich tatsächlich um die Aufnahme in einer WfB, sieht das Ganze schon viel entspannter aus.
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