Guten Abend !
Mein Sachverhalt:
Ich wurde vor einigen Monaten an der Hüfte operiert. Daher darf ich nach Angaben der behandelnden Ärzte (Chirurg,Arzt auf Reha und Hausarzt) meinen erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben.
Ich kann nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber u. Hausarzt kommende Woche eine Wiedereingliederung (3 Std./Tag) an einem anderen Arbeitsplatz beginnen.
Nun hat mir die DRV , wohl auf Rücksprache mit den Reha-Ärzten) die Anträge G100/130 zugesandt .
Kann ich die Wiedereingliederung beginnen und den Antrag danach stellen ?
Ich habe gehört, das die DRV nach einem Betriebsinternen Versuch der Wiedereingliederung den Antrag nicht mehr annimmt.
LG Carla