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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Buc0023.06.2007 | 21:13
1508 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo,ich bin seit dem 17.01.07 AU, wegen rez.Depressionen,Angstzuständen etc. War 6 Wochen z. Reha bin als AU entlassen u.als Heimerzieherin nur noch unter 3h einsetzbar.Der Antrag auf Leistungen z.Teilhabe am Arbeitsleben wurde noch in der Reha gestellt.Heute kam die Ablehnung.Soll doch in anderen Einrichtungen arbeiten. Sehe mich dazu nicht in der Lage(es ist mein zweiter Zusammenbruch)Ich will in Widerspruch gehen,muß ich die Reha-beraterin u. die KK darüber informieren,ist es ausreichend wenn ich meine Ärztin darüber informiere.Sie deutete mir mal an das auch eine Rente auf Zeit für mich in Frage käme. Ich bin erst 44 und möchte dies eigentlich nicht.Momentan bin ich etwas hilflos. Bin für jeden Rat dankbar!

2 Antworten

bekissam 24.06.2007 | 01:21
Wenn Ihnen die Ärztin bereits zur Rentenantragstellung geraten hat, warum sollten Sie diesen dann nicht stellen? Das Lebensalter ist kein wesentliches Kriterium. Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
KSCam 24.06.2007 | 10:18
Sie schreiben, dass Sie gegen eine "Teilhabe Ablehnung" Widerspruch einlegen wollen. Was streben Sie eigentlich an ?- Teilhabe ist ein sehr weitgehenden Begriff. Wollen Sie einen neuen Beruf erlernen? Wollen Sie Qualifizierungskurse? Wollen Sie einen Einarbeitungszuschuß? Was soll für Sie getan werden? Sie beantragen zwar Teilhabe, sehen sich aber nicht in der Lage, woanders zu arbeiten- was soll dann ein Widerspruch bringen, da läge vielleicht doch der Rentenantrag nahe? Wie bekiss rate ich Ihnen sich mit Ihren Ärzten abzusprechen, was medizinisch sinnvoll und auch realistisch ist und anschließend mit einer Beratungsstelle den Weg zu diesem Ziel abzuklären.
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