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Experten-Antwort

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Bernadette07.01.2013 | 13:15
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, hier meine "Geschichte": ich bin seit dem 9.8.2011 arbeitsunfähig wegen Burn-Out-Syndrom und Gürtelrose und deren Folgen. In der Zeit vom 3.4.-15.5.2012 war ich in einer medizinischen Reha. Dort diagnostizierte man noch Tinnitus und Hyperakkusis und bestätigte mir, dass ich als Erzieherin nicht mehr arbeiten kann. Es wurden bereits von dort Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt. Am 10.6.12 kam der Bewilligungsbescheid von der DRV Bund mit dem Hinweis auf Beratung hier vor Ort. Ich hatte bereits während der Rehabilitation eine Weiterbildungsmaßnahme, die auf meinen bisherigen Erfahrungen aufbaut und gute Zukunftsperspektiven bietet, ausgewählt. Auch war ich im Juni beim zertifizierten Träger und habe mich beraten lassen. Mit den kompletten Unterlagen ging ich zur örtlichen Rentenberaterin, die von vorneherein 2 Jahre ablehnte ohne Begründung. Des weiteren wollte Sie Atteste über meine "psychische Stabilität" und die Bestätigung meines Arbeitgebers, dass er mich nach der Maßnahme wiedereingliedert. Die Atteste konnte ich beibringen, die Antwort des Arbeitgebers verzögerte sich durch lange Krankheit der zuständigen Referentin. Am 10.9.12 bewilligte man mir eine 1-jährige, "berufsbegleitende" (obwohl ich meinen Beruf ja nicht mehr ausüben kann) Maßnahme, die 1x monatl. am Wochenende stattfinden sollte, für den Rest der Woche sollte ich mir einen Praktikumsplatz suchen (unbezahlt selbstverständlich). Nach Abschluss dieser Maßnahme hätte ich lediglich eine Teilnahmebestätigung und keinerlei Qualifikation. Von welchen finanziellen Mitteln ich in dieser Zeit leben sollte, wurde mir nicht mitgeteilt. Ich wandte mich an Berlin, wo man auf die Beraterin verwies, die man "anhören" wollte. Es verging eine Woche, nach telefonischer Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Dame jetzt erst einmal für 14 Tage in den Urlaub gegangen wäre... Am 5.10.2012 legte ich Widerspruch ein. Am Mo. den 8.10.12 rief mich morgens die Beraterin sehr aufgebracht und erbost darüber, dass "sie meine Akte ganz oben auf dem Tisch hätte" zuhause an und ich beendete das Gespräch mit dem Hinweis, dass ich mich an Berlin wenden würde. Als ich dort anrief, teilte mir die Sachbearbeiterin mit, dass ihr Chef gerade mit Lüneburg telefonierte und mich nach Ablauf des Gesprächs dann zurückrufen würde. Hatte ich zu diesem Zeitpunkt durchaus noch Hoffnung, so war ich nach diesem "Gespräch" einfach nur fix und fertig. Ich wäre viel zu alt, ich hätte Flausen und sollte mir man mal meinen "Traumjob" (integrative Lernförderung) abschminken (wörtlich) und als Brürohilfskraft arbeiten und stellte einfach mal die Behauptung auf, auch die 2-jährige Weiterbildung wäre nur Teilzeit (ist zertifiziert von der Arb.Agentur und natürlich Vollzeit). Er wies dann noch mit leicht drohendem Unterton daraufhin, dass man sogar die bereits bewilligte Kostenübernahme rückgängig machen würde, da mein Noch-Arbeitgeber einer Wiedereingliederung in der Zwischenzeit nicht zugestimmt hatte. (Mein Widerspruch lag ihm noch nicht vor). Am 19.10.2012 erhielt ich dann tatsächlich den "Widerruf" der Kostenübernahme, mit der Begründung, sie wäre nur unter der Voraussetzung erteilt worden, dass mein Arbeitsplatz erhalten werden kann. Wie irrsinnig ist das denn? Ich kann ja nicht mehr als Erzieherin arbeiten und einen anderen Arbeitsplatz gibt es nicht bei meinem Noch-Arbeitgeber. Auch gegen diesen Bescheid erhob ich Widerspruch, da ich in der Zwischenzeit die Einstellungszusage einer Praxis vorweisen konnte. Mittlerweile bin ich krankengeldmässig ausgesteuert und musste mich beim Arbeitsamt melden... Auf beide Widersprüche liegt noch kein Bescheid vor. Falls ich bis Mitte dieser Woche auf den 1. Widerspruch vom 5.10.2012 keinen Bescheid erhalten, werde ich auf jeden Fall Untätigkeitsklage einreichen lassen. Meine Frage: Warum erteilt man überhaupt einen Bewilligungsbescheid wenn man den Eindruck gewinnt, es handelt sich nur um eine "Scheinbewilligung" und es werden Hürden künstlich aufgebaut, die fast unmöglich zu bewältigen sind, anstatt eine gute Beratung für den Versicherten abzugeben? Wie erklären Sie, dass sich ein sogenannter Bereichsleiter aus Berlin dazu herablässt, Versicherte fertigzumachen (mein Lebensgefährte war Zeuge des Telefonats), um seine örtliche Rentenberaterin zu decken, die höchstwahrscheinlich einen Fehler gemacht hat? Der Eindruck drängt sich in meinem "Fall" geradezu auf. Ich bin 58 Jahre alt und habe durch diesen Hickack wertvolle Zeit verloren, ich hätte bereits am 3.8.12 anfangen können... Versicherte, die unbedingt arbeiten und sich qualifizieren wollen, werden in die Rente gedrängt oder, noch schlimmer: in Hartz 4. 2004 hatte ich ein Mamma-CA, welches mit OP,Chemo und Strahlentherapie erfolgreich behandelt wurde. Zeitgleich hatte mein Lebensgefährte einen schweren Schlaganfall mit Spätfolgen. Seit dieser Zeit betreue ich ihn zuhause und seit dieser Zeit habe ich immer wieder versucht, eine Umschulung bzw. Weiterbildung durchzusetzen, vergeblich. Jetzt muss ich mir anhören, ich wäre zu alt; zu alt für was?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die bestehende Möglichkeit, sich gegen die getroffenen Entscheidungen zur Wehr zu setzen, wurde laut Schilderung des Sachverhalts bereits genutzt. Evtl. sollte eine Sachstandsanfrage beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Yasooam 07.01.2013 | 15:35
....äh, und was ist jetzt Ihre Frage ? Ich sehe keinen Sinn darin, einer 58-jährigen eine 2 Jahre dauernde Umschulung/Fortbildung zu finanzieren.
???am 07.01.2013 | 16:08
Ziel der LTA ist es, Sie auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei ist darauf zu achten, dass mit dem zu Verfügung stehenden Budget wirtschaftlich umgegangen wird. Wünsche sind innerhalb dieses Rahmens zu berücksichtigen. Bei Ihnen gibt es nun mehrere Probleme: 1. Nach Ihrer 2jährigen Fortbildung wären Sie 60 Jahre alt und damit auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr die erste Wahl. Das mag hart sein, zu akzeptieren, aber es ist die Realität. Dieses Problem können Sie auf 2 Wegen lösen: Sie besorgen sich eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers für die Zeit nach Ihrer Ausbildung oder Sie weisen nach, dass es in Ihrem Wunschberuf einen so massiven Fachkräftemangel gibt, dass die Einstellung gesichert ist. 2. "Integrative Lernförderung" klingt für mich nicht nach einem Arbeitsplatz mit niedrigen Stresspegel. Die Arbeit mit Kindern/Jugendlichen bleibt ja wohl. Und Ihr neues Klientel hat immer Probleme, die Sie lösen sollen, und das aber bitte ein bischen plötzlich. Sie leiden unter einem Burn Out. Ob diese Tätigkeit sich mit Ihrer Erkrankung verträgt, wage ich zu bezweifeln. 3. Sind Sie denn nach Ihrem Burn Out den wieder soweit wieder hergestellt, dass Sie die Ausbildung bzw. dem Prüfungsstress gewachsen sind?
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