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Experten-Antwort

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Svenja19.05.2020 | 17:44
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich war dieses Jahr in medizinischer Reha und mir wurde dort eine Teilhabe am Arbeitsleben empfohlen da ich in meinem bisherigen Beruf nicht mehr fähig bin zu arbeiten auf Grund psychischer Erkrankungen. Diese habe ich bereits bei der DRV beantragt. Ich beziehe Leistungen ALG 2 da ich alleinerziehende Mutter bin. Nun bekomme ich massiven Druck des Jobcenters zwecks Bewerbungen schreiben und eventuell auch eine Maßnahme aufgedrückt. Ich habe Teilhabe am Arbeitsleben beantragt da noch garnicht feststeht in welchem Bereich ich überhaupt arbeiten kann auf Grund der Einschränkungen + Umschulung. Meine Frage wäre jetzt ob es Nachteile für mich haben kann zwecks Antragsstellung das ich mich krank schreiben werde bis ich einen Bescheid der DRV erhalte oder was ich ansonsten tun kann um den Druck des Jobcenters zu umgehen? Dürfen die das überhaupt obwohl ich Leistungen zur Teilhabe beantragt habe??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Svenja,

leider können wir Ihnen hier keine Antworten geben zum SGB II, allerdings haben Sie ja bereits einige Hinweise von den Beitragenden erhalten.

Liebe Grüße

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4 Antworten

Àhnlicham 19.05.2020 | 17:59
Die Arbeitsagentur versucht halt Menschen einen Arbeitsplatz zu verschaffen und auch diese Personen mit Einschränkungen zu befähigen diesen zufriedenstellend auszufüllen. Dafür gibt es Massnahmen. Das gleiche gilt für die DRV. LTA ist der Oberbegriff dieser verschiedenen Massnahmen. Wenn die Arbeitsagentur von dem LTA Antrag in Kenntnis gesetzt wurde argumentieren Sie zusätzlich warum es für Sie keinen Sinn macht sich Arbeit zu suchen. Ob die Sachbearbeitung das akzeptiert ist deren Bier da die Arbeitsagentur so einiges darf und einiges auch lassrn darf. Wenn ein Arzt Sie für AU hält wird er das bescheinigen.
Svenjaam 19.05.2020 | 18:14
Das Jobcenter bietet keine LTA an somit sind das leider auch nur Maßnahmen wie Bewerbungstraining oder ähnliches. Ich habe schon an 2 Maßnahmen vom Jobcenter teilgenommen leider haben die mich kein Stück weitergebracht sondern letzten Endes nur Zeit und Energie gekostet. Für mich kommt nur eine Maßnahme in Frage zur Berufsfindung + anschließender Qualifizierung in Frage (laut Reha Bericht auch).
Svenjaam 19.05.2020 | 18:17
Trotz all dem hat das Jobcenter andere Pläne. Ich meine ich habe die LTA ja nicht grundlos beantragt außerdem sind die Einschränkungen auch im Reha Bericht aufgelistet + LTA durch die DRV empfohlen.
Klartextredneram 19.05.2020 | 18:53
Eindeutig JA! Arbeitslosengeld_II ist eine steuergeldfinanzierte bedarfsabhängige Grundsicherungsleistung. Und jeder Bezieher ist gesetzlich dazu verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um seine Bedürftigkeit schnellstmöglich zu beenden oder zumindest zu reduzieren. Dazu gehört natürlich vor allem die intensive Suche nach einer zumutbaren Arbeitsstelle. Und wenn Sie der Meinung sind, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage sind, die Forderungen Ihres Jobcenters zu erfüllen, dann müssten Sie sich in der Tat krankschreiben lassen. Die verzögerte Bearbeitung Ihre LTA-Antrages entbindet Sie nicht von Ihren Mitwirkungspflichten.
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