Guten Morgen!Meine Frau ist im Bürgerbüro einer Stadtverwaltung beschäftigt.Sie hat eine Schwerbehinderung von 80%.Aufgrund ihrer schlechten Sehkraft (Rechtes Auge minus 27.- und linkes Auge minus 14 Dioptrin )ist sie auf das tragen extra für sie angefertigte Kontaktlinsen angewiesen um überhaupt ihrer Berufstätigkeit nachgehen zukönnen.Da Kontaktlinsen ohne Vorankündigung von Heute auf Morgen kaputt gehen können, weis jeder der Kontaklinsenträger ist.Ihre Linsen werden wenn das wieder einmal der Fall ist,vom Augenarzt dierekt beim Hersteller bestellt um sie schnellstmöglich wieder zu Verfügung zuhaben so das sie weiter ihre Arbeit nachgehen kann.Sie bekommt keinen Kostenvoranschlag sondern begleicht die kosten direkt beim Augenarzt. Im Jahr 2006 reichte sie über ihre Krankenkasse die Rechnung zum Deutschen Versicherungs Bund ein,mit der Bitte ihr die Kosten zuerstatten mit einem beiliegenden Schreiben des Augenartztes wegen der notwendigen Indikation.Ihr wurden die Kosten ohne Probleme erstattet.Nun ist dieser Fall wieder eingetretten,nur sie schickte die notwendigen Unterlagen direkt zur Rentenversicherung.Ihr wurde die Kostenübernahme verweigert,mit der Begründung,dass sie vorher einen Antrag zur Kostenübernahme hätte stellen müssen.Meine Frau stellte einen Wiederspruchantrag,wo sie die zeitliche Problematik ,wie ich sie schon am Anfang dieser Ausführung beschrieb, zu bedenken gab an.Ihr Wiederspruch wurde zurückgewiesen mit der gleich Begründung,dass sie im Vorfeld erst einen Antrag auf Kostenübernahe hätte stellen müssen.Diese Angelegenheit läüft jetzt schon 2,5 Monate,wäre sie so vorgegangen,wie es von ihr verlangt wird,so wäre dem behandelden Augenarzt nichts anderes übrig geblieben,sie für den gesamten Zeitraum Arbeitsunfähig zuschreiben.So nun genug mit meinen Ausführungen.Meine Frage ist Folgende: Kann uns jemand helfen damit die kosten der Kontaktlinsen doch noch von der Rentenversicherung übernommen werden denn wir sin finaziel nicht mehr in der Lage das zu bezahlen.
Der Gesetzgeber sagt:
Es muss dem RV-Träger Gelegenheit gegeben werden, eine Kostenlastenentscheidung über die Bewilligung der Kostenübernahme für die Hilfsmittel zu treffen - und zwar ohne "Vor Vollendete Tatsachen stellen durch den Versicherten" und das genau hat Ihre Frau gemacht, dadurch dass sie die Brille selbst bezahlt und anschliessend die Rechnung mit Quittung an den RV-Träger gesandt hat.
Da gibt es wirklich keine Möglichkeit, die Kosten zurück zu bekommen.
Es soll Ihnen lediglich eine Lehre sein.
Stellen Sie einen Antrag auf Zweitbrille! Lassen Sie ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer Zweitbrille erstellen. Legen Sie dann wirklich nur den Kostenvoranschlag für diese Brille dem RV-Träger vor und lassen Sie sich die Bewilligung für diese Zweitbrille zuschicken, bevor Sie diese Zweitbrille direkt anfertigen lassen.
Dann hat Ihre Frau für das nächste Mal schonmal eine Zweitbrille und kann dann in aller Ruhe den Antrag für die Neuanfertigung stellen.
Für dieses Mal besteht keine Möglichkeit der Kosteneinholung!
Hallo Sob,
eine Rechtsberatung zu einem konkreten Fall kann und darf im Rahmen dieses Forums nicht erfolgen.
Allgemein ist festzuhalten, dass der Rentenversicherungsträger als Träger der Rehabilitationsleistung nach den Regelungen des § 13 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VI) im Einzelfall unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Art und Umfang der Leistung zur Teilhabe bestimmt.
Leistungen zur Teilhabe werden aufgrund des Sachleistungsprinzips erbracht, d. h. der Rehabilitationsträger entscheidet im Voraus und zukunftsgerichtet über die geeignete Form der Erbringung der Rehabilitationsleistung (Gedanke der finalen Ausrichtung).
Eine nachträgliche Kostenübernahme scheidet daher grundsätzlich aus.
Hallo Nix und Experte! Zu Dir Nix ist folgendes zusagen.Es handelt sich hier nicht um Brillen sondern um Kotaktlinsen.Kontaktlinsen kann man nicht einfachso in ein Behältnis für einenoch unbekannte Zeit Zwischenlagern,sie benötigen tägliche Pflege.ansonsten kann man sie Direkt in den Müll werfen.Mit einer Brille ist diese Sehbehinderung nicht zu korrigieren.Wenn es so wäre ,würde es kein Problem darstellen erst einen Antrag für Kontaktlinsen zustellen. Und nun eine Anwort zu Ihnen Experte. Fakt istund das wollte ich gerade Nix erklären,dass ohne den Kontaktlinsen eine Ausübung der beruflichen tätigkeit überhaupt nicht zu denken wäre. Was meinen denn Sie wie oft ein Arbeitgeber solches mitmacht wenn einer Arbeitsunfähig geschrieben ist,weil er erst Wochen später seine Kontaktlinsen bekommt auf die dringends angewiesen ist.Weiterhin frage ich mich ,warum eswie es über die Krankenkasse gelaufen und die gleiche Situation bestand,alles ohne ihrgendwelche Probleme über die Bühne ging. Zur Bezahlung der Kontaktlinsen,wir konnten diese nicht bezahlen,erst als die 2 Mahnung des Augenarztes bei uns einging hat sich dann unser Sohn dazu bereit erklärt, das Geld vorzustrecken.Hinsichtlich der Mahnungen,habe ich diese den zuständigen Sachbearbeiter mehrmals mitgeteil und um Zeitnahe Bearbeitung gebeten,es hatte wohl erfolg, denn ich wartete weitere 4 Wochen,bismir dieablehnende Endscheidung mitgeteilt wurde.Ich sehe dies angelegenheit im Moment so,da gibt es offensichtlich einige Paragraphen-Reiter die keinerlei Fingerspitzengefühl haben und eine unbürokratische Lösung,die ohneweiteres möglich wäre anzustreben.Auf eins können Sie sicher sein,meine Frauist durch diese extreme Sehschäche schon gestraft genug,jetzt muss sie auch noch Angst um ihren Arbeitsplatz haben,wenn eine andere möglchkeit nicht in betracht kommt,als die Sie mitteilen.Ich frage mich, muss meine Frau erst einen Rentenantrag stellen,weilsie so ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann oder geht es bei der Rentenversicherung eventuell auch etwas unbürokratischer. Denn es heisst ja: Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben!
Ich empfehle Ihnen ein kurzfristiges Beratungsgespräch bei dem zuständigen Reha Fachberater. In Ihrem Fall ist das Problem, das die DRV Bund nicht weiter geprüft hat, ob nicht auch bei rechtzeitiger Antragsstellung eine Übernahme erfolgt wäre. Dies sollte geprüft werden, bevor aufgrund bestimmter Formalien abgelehnt wird (was leider (wirklich leider) insbesondere bei der DRV Bund derzeit gängige Praxis ist). Sofern dieses Gespräch keinen kurzfristigen Erfolg bringen sollte, empfehle ich Ihnen eine Beschwerde über die Deutsche Rentenversicherung Bund bei dem Bürgerbeauftragten Ihres Bundeslandes.
"...Im Jahr 2006 reichte sie über ihre Krankenkasse die Rechnung zum Deutschen Versicherungs Bund ein..."
Sind Sie sich sicher, dass dieser Deutsche Versicherungsbund und die DRV Bund die gleiche Stelle ist?
Aufgrund der starken Sehminderung benötigt ja Ihre Frau die Kontaktlinsen ja nicht nur zur Berufsausübung sondern auch im Alltag. Damit handelt es sich eigentlich nicht mehr unbedingt um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Für die Zukunft wegen der rechtzeitgen Antragstellung ein Tip: Es reicht auch ein Anruf, Fax oder E-Mail, in dem Sie formlos den Bedarf mitteilen.