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Leistungen zur teilhabe am Arbeitsleben Abgelehnt

von SIGGI22.12.2020 | 01:15
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin aufgrund einer Schweren Erkrankung längere Zeit Arbeitsunfähig und verfüge über einen Schwerbehindertengrad von 100%.Im letzten Monat wurde ich durch die Krankenkasse ausgesteuert. Es steht mir ALG1 zu, mein Arbeitsverhältnis besteht trotz Arbeitsunfähigkeit weiterhin. Das Arbeitsamt hat mir geraten einen Reha Antrag zu stellen das habe ich auch getan. Die Reha wurde bewilligt jedoch der Antrag auf Leistungen zur teilhabe am Arbeitsleben wurde leider Abgelehnt weil ich im Antrag angegeben hatte in meinem ehemaligen Beruf weiter arbeiten zu können, so die Begründung in dem Bescheid den ich heute bekommen habe. Bei dem ausfüllen ist mir höchstwahrscheinlich ein fehler unterlaufen. Was kann ich jetzt tun? Die Reha wird voraussichtlich im Jahr 2021 stattfinden. Soll bzw kann ich den Antrag auf Leistungen zur teilhabe am Arbeitsleben im Nachhinein umändern, also so das aus dem Antrag hervorgeht das ich Nicht mehr in meinem Ehemaligen Beruf arbeiten kann? Im Endeffekt wurde der Antrag aber abgelehnt, vielleicht einen neuen Antrag stellen?

1 Antworten

Siehe hieram 22.12.2020 | 03:40
Da Sie ja bereits länger krank (arbeitsunfähig) sind, sollten Sie erst mal die medizinische Reha wahrnehmen. Dort wird ja auch überhaupt festgestellt, inwieweit Sie noch in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten könnten, z.B. eben auch mit unterstützender LTA, oder ob Sie durch die Krankheit erwerbsgemindert sind. Wenn dann durch eine LTA (Umschulung in neuen Beruf oder anderen Arbeitsplatz im Betrieb) die Erwerbsfähigkeit verbessert werden kann, können die notwendigen Anträge dann immer noch gestellt werden. Für Unterstützung der (korrekten) Ausfüllung steht in der Reha-Klinik auch ein Sozialdienst zur Verfügung, der Sie dann auch über evtl. notwendige weitere Schritte beraten kann. Gute Besserung und schöne Weihnachtstage!
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