Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend gelöst werden.
Grundsätzlich ist eine Antragstellung vor der Beschaffung erforderlich.
Es bleibt Ihnen aber selbstverständlich unbenommen, einen "Überprüfungsantrag" beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen und darzulegen, aus welchen Gründen seinerzeit eine Antragstellung unterblieben ist.
Die Erfolgsaussichten können nicht beurteilt werden.