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Experten-Antwort

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ohne vorherige medizinische Reha möglich

von MJ30.11.2019 | 08:47
231 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich war über ein Jahr krankgeschrieben, kann wegen Eigenkündigung keine stufenlose Wiedereingliederung machen, habe gehofft Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben würden helfen, wurde jedoch zuvor zu einer medizinischen Reha zwangsabgeordnet. Jedoch bin ich nicht psychisch stabil genug 5 Wochen in der Ferne zu sein, Teilzeit-Arbeitsleistungen traue ich mir jedoch zu (nur kann ich nicht in meinen alten Beruf zurück). Ich halte es zu Hause aber nicht mehr aus und will wieder langsam in das Arbeitsleben zurückkehren. Gibt es irgendeine Möglichkeit, auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu hoffen, ohne zuvor eine medizinische Reha durchzuführen? (Die Reha wurde fußend auf einen MDK-Befund vom März, wo ich wirklich nicht arbeitsfähig war, eingeleitet). Ich habe die DRV-Bund schon angeschrieben, jedoch keine Antwort erhalten. Jeder Tipp ist willkommen. (Arbeitsagentur wird sich auch nicht freuen, mich wieder zu bekommen, die haben mich zur Krankschreibung gezwungen, was in Retrospektive gut war, also wären die meine letzte Option) Liebe Grüße, MJ

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.12.2019 | 12:12

Hallo MJ,

zu Ihrem konkreten Einzelfall wird Ihnen dieses Forum keine wegweisenden Hinweise geben können.

Hier sollten Sie tats. weiterhin mit Ihrem zuständigen rententräger im Kontakt bleiben und die Situation derart schildern, wie sie es auch hier getan haben.

Schlussendlich obliegt die Entscheidung des Einzelfalles allerdings Ihrem Rententräger.

4 Antworten

KSCam 30.11.2019 | 13:35
Eine stufenweise Wiedereingliederung wird allein deshalb nicht funktionieren weil Sie aktuell keinen Arbeitsplatz haben auf dem der Betrieb Ihre Arbeitsleistung stufenweise erhöhen kann. Auf Teilhabe am Arbeitsleben (egal ob durch DRV oder Agentur f. Arbeit gefördert) können Sie natürlich immer hoffen, aber das muss eben beantragt werden. Wie dann das Ergebnis auf Ihren Antrag ausfällt, bleibt abzuwarten. Es gibt da keinen zwangsweisen Automatismus dass man LTA nur bekommt wenn vorher eine med. Reha durchlaufen hat. Das kann vorher nötig sein, muss es aber nicht. So gesehen entscheidet der Einzelfall. Sie können sich aber auch so jederzeit eine Teilzeitarbeit suchen....... Alles gute
MJam 30.11.2019 | 17:12
Hallo, sorry, ich hab mich schlecht ausgedrückt. Ich habe die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt und bekam mitgeteilt, dass über diese nach der medizinischen Reha entschieden wird, da ein Gutachten vom März!!! mich als nicht arbeitsfähig erklärt hat. Also Antrag noch einmal stellen? Antragstellung ist aber erst 2 Monate her. Ich bekomme halt von der DRV keine Antwort diesbezüglich, was das ganze sehr frustrierend macht, da ich denke, bei einem neuen Antrag kommt das selbe raus, da ich noch nicht bei der Reha war, ich bräuchte quasi einen neues Gutachten - denke ich - dass mir bescheinigt, dass ich wieder arbeiten kann, nur halt nicht im alten Beruf. Nur wie komme ich an solches Gutachten? LG, MJ
KSCam 30.11.2019 | 18:17
Sie schreiben dass Sie sich nicht stabil genug für eine med. Reha Maßnahme fühlen. Glauben Sie dann wirklich dass Sie den Herausforderungen eines neuen Berufes gewachsen sind? Ggfls den Anforderungen einer Ausbildung? Eigentlich kein Wunder dass das Ergebnis des LTA Antrages ist: "der soll erst mal ne med. Reha machen" - meine zumindest ich von außen. Was soll denn mit LTA erreicht werden? Neue Ausbildung oder nur ein Einarbeitungszuschuß für einen Arbeitgeber? Oder was genau?
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