Wenn Sie den Widerspruch fristgerecht eingelegt haben, beginnt nun das Widerspruchsverfahren. Der zuständige Rentenversicherungsträger überprüft nun, ob der Widerspruch begründet ist.
Im Rahmen dieser Prüfung werden ggf. weitere Ermittlungen vorgenommen. Ob eine weitere medizinische Untersuchung in einer unserer Untersuchungsstellen notwendig ist, entscheidet unsere ärztliche Abteilung.