Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben während des Studiums?

von
Phillip

Hallo zusammen,

ich hoffe Sie können mir helfen, da ich mich in einer ungewöhnlichen Situation befinde. Vor ca. 2,5 Jahren wurde bei mir eine Epicondylitis diagnostiziert, die meine Orthopädin auf die langjährige Belastung im Rahmen von Bildschirmarbeit zurückführte. Im englischen Raum wird dies meist als Repetitive Strain Ingury bezeichnet und ist in zahlreichen Ländern bereits als Berufskrankheit anerkannt, in Deutschland jedoch leider noch nicht. Diverse Behandlungsmethoden wie Salben, Bandagen, Tabeletten, etc. haben bisher keine Besserung gebracht.

Mein Problem ist, dass ich diese dauerhafte Belastungen am Schreibtisch nur sehr bedingt reduzieren kann, da ich derzeit an meiner Doktorarbeit schreibe und nebenbei in einem Job arbeite, wo ich ebenfalls monotone Schreibtischtätigkeiten ausübe. Da ich die Dissertation unbedingt abschließen möchte, dafür jedoch noch mindestens ein Jahr benötigen werde, wird die Belastung weiterhin bestehen. Auch im Anschluss werde ich durch meine Ausbildung absehbar häufig am Schreibtisch sitzen müssen.

Meine Orthopädin riet mir daher dringend dazu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form eines höhenverstellbaren Schreibtisches, eines ergonomischen Bürostuhls, sowie im Idealfall einer ergonomischen Maus und Tastatur zu beantragen, da die bereits chronischen Beschwerden andernfalls wohl noch schlimmer werden.

Nun habe ich durch meine Biografie - mehrfach arbeitslos, abgebrochene Ausbildung, Zivi, bereits acht Jahre Studium - und mein Alter von 32 Jahren die vielfach genannten 15 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung noch nicht erreicht und weiß nicht, ob es dennoch Möglichkeiten gibt, die genannten Leistungen bewilligt zu bekommen. Einen entsprechenden Antrag habe ich mir zuschicken lassen, konnte jedoch aus den Erläuterungen nicht ersehen, ob eine Bewilligung in meinem Fall möglich ist oder nicht.

Können Sie mir dies sagen?

Besten Dank!

von
???

Wenn Sie die 15 Jahre Beitragszeiten noch nicht erfüllt haben, ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner bei LTA. Gefördert wird allerdings nur die Ausstattung am Arbeitsplatz.
Für ergonomische Ausstattungen (Stuhl, Tastatur/Maus) ist nach dem Arbeitsschutzgesetz Ihr Arbeitgeber zuständig.

Experten-Antwort

Im Falle einer Beschäftigung hat der Arbeitgeber zunächst einmal angemessen Arbeitsmittel bereitzustellen. Das gilt uneingeschränkt allerdings nur für den "Normalbürger". So kann es durchaus sein, dass nach Eintritt einer gesundheitlichen Einbuße die Arbeit nur noch mit "besonderen" Arbeitsmitteln möglich ist. Sofern dies dann nicht übertrieben kostspielig ist, hält man es noch für zumutbar, den Arbeitgeber damit zu belasten. Es kommt auch etwas auf die Größe und Finanzstärke des Arbeitgebers an. Ansonsten können "Hilfsmittel" als Leistungen zur Teilhabe durch die RV genehmigt werden. Bitte immer dran denken: Erst Antrag stellen, dann Bewilligung, dann Anschaffung. Es gibt keine Bewilligungen im Nachhinein.
Für Tätigkeiten im häuslichen Umfeld sowie Studium o.ä. ist kein Arbeitgeber vorhanden. In den Fällen bleibt allenthalber die Krankenkasse Ansprechpartner.
Sollte hingegen nur unklar sein, ob die Voraussetzung in der DRV (mindestens 180 Beitragsmonate) erfüllt sind oder nicht, raten wir immer zur Antragstellung.
Soweit sich herausstellt, dass die Voraussetzung nicht erfüllt sind, erfolgt eine Abgabe des Antrags an die A.fA.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Ihnen für zuhause kaum jemand Hilfen bewilligt, immer nur in Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit.

von
Phillip

Danke für die Antworten, die etwa dem entsprechen was ich befürchtet hatte. Was in meinem Fall halt besonders ärgerlich ist, ist die bestehende chronische Erkrankung und meine Studiensituation. Der Arbeitgeber hat schon einiges Brauchbares angeschafft, nur ist das halt ein Minijob, bei dem ich weniger als 10 Std. / Wo. bin, so dass ich da nicht großartig von profitiere. Gleichzeitig besteht auf absehbare Zeit die Belastung fort und keiner ist wirklich zuständig, da Heimarbeit. So laufe ich Gefahr, dass sich die Beschwerden bis zum endgültigen Berufseintritt weiter verschlimmern und ich dann vielleicht sogar deswegen auf einige Stellen verzichten muss.
Von meiner Krankenkasse habe ich noch keine Antwort erhalten, vermute aber, dass die sich nicht zuständig fühlen wird - so wie bei so ziemlich allen Dingen bei denen es um Geld geht.

von
???

Das mit dem Mini-Job haben Sie leider im ersten Beitrag nicht erwähnt. In der Regel wird eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden für LTA vorausgesetzt. Bei einer Arbeitszeit darunter ist man nämlich (unterschwellig) arbeitslos.

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