Hallo zusammen,
ich hoffe Sie können mir helfen, da ich mich in einer ungewöhnlichen Situation befinde. Vor ca. 2,5 Jahren wurde bei mir eine Epicondylitis diagnostiziert, die meine Orthopädin auf die langjährige Belastung im Rahmen von Bildschirmarbeit zurückführte. Im englischen Raum wird dies meist als Repetitive Strain Ingury bezeichnet und ist in zahlreichen Ländern bereits als Berufskrankheit anerkannt, in Deutschland jedoch leider noch nicht. Diverse Behandlungsmethoden wie Salben, Bandagen, Tabeletten, etc. haben bisher keine Besserung gebracht.
Mein Problem ist, dass ich diese dauerhafte Belastungen am Schreibtisch nur sehr bedingt reduzieren kann, da ich derzeit an meiner Doktorarbeit schreibe und nebenbei in einem Job arbeite, wo ich ebenfalls monotone Schreibtischtätigkeiten ausübe. Da ich die Dissertation unbedingt abschließen möchte, dafür jedoch noch mindestens ein Jahr benötigen werde, wird die Belastung weiterhin bestehen. Auch im Anschluss werde ich durch meine Ausbildung absehbar häufig am Schreibtisch sitzen müssen.
Meine Orthopädin riet mir daher dringend dazu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form eines höhenverstellbaren Schreibtisches, eines ergonomischen Bürostuhls, sowie im Idealfall einer ergonomischen Maus und Tastatur zu beantragen, da die bereits chronischen Beschwerden andernfalls wohl noch schlimmer werden.
Nun habe ich durch meine Biografie - mehrfach arbeitslos, abgebrochene Ausbildung, Zivi, bereits acht Jahre Studium - und mein Alter von 32 Jahren die vielfach genannten 15 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung noch nicht erreicht und weiß nicht, ob es dennoch Möglichkeiten gibt, die genannten Leistungen bewilligt zu bekommen. Einen entsprechenden Antrag habe ich mir zuschicken lassen, konnte jedoch aus den Erläuterungen nicht ersehen, ob eine Bewilligung in meinem Fall möglich ist oder nicht.
Können Sie mir dies sagen?
Besten Dank!