Hallo.
folgende kurze Frage.
Ich habe folgendes vorliegend. Einen Bescheid vom 27.08.2013 über die Gewährung einer teilweisen EMR rückwirkend ab dem 01.02.2013. Mit dem Hinweis am Ende: "Über die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie in Kürze eine weitere Mitteilung." Ende der Rente sei der Eintritt der Regelaltersgrenze.
Sehr kurz danach kam wieder ein Bescheid. Datum vom 29.08.2013, über die Gewährung einer befristeten vollen EMR rückwirkend ab dem 01.08.2013. Ende der Rente ist der 31.07.2016.
Frage ist nun. Ersetzt Bescheid 2 Nummer 1? Oder gilt 1 von 01.02. bis 31.07. und ab dann Nummer 2? Warum wurde nicht gleich volle EMR ab dem 01.02.2013 gewährt? (Anspruchsvoraussetzungen erfüllt ab 29.01.13).
Vielleicht kann man ja erkennen, ob das ein übliches Verhalten, aus irgendwelchen Gründen, ist.
Besten Dank für die Klärung im Voraus (sofern erkennbar).
Viele Grüße,
cethegus