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Liebe Leute,
ich habe mir tatsächlich die Mühe gemacht und die Berechnung der Beträge, die Barbara vorgegeben hat nachgerechnet, mit dem Ergebnis das alles richtig berechnet wurde.
Das Problem ist einfach erklärt.
…
So stehen jetzt im Versicherungskonto von Barbara
01.04. bis 31.12.2004 46007.- Euro
+ 29.07. bis 01.08.2004 549,- Euro
mit der Folge das die anteilige
BBG für die Zeit vom 29.07. bis 01.08. überschritten ist.
Die RV muss das Entgelt im Versicherungskonto nur manuell aufteilen wie folgt:
01.04. bis 28.07. 20257,- Euro
29.07. bis 01.08. 549,- Euro
02.08. bis 31.12. 25750,- Euro
und schon ist keine
BBG mehr überschritten und alle
EP werden richtig angerechnet.
Diese drei Beträge ergeben zusammen 46.556,00
Nicht berücksichtigt sind dabei die 3 Monate, in denen Barbara nach eigenen Angaben von Januar bis März auch über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, hat aber dafür (leider) nicht angegeben, was der Arbeitgeber für die 3 Monate bescheinigt hat.
Es war ja nicht geplant, dass Barbara dort aufhört, also beträgt die monatliche Bemessungsgrenze 1/12 von 61.800,00 EUR, also 5.150,00. Mal drei Monate = 15.450,00 EUR.
Mit dem obigen Betrag zusammen sind das 62.006,00 EUR.
Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr ist 61.800,00 EUR.
Es verbleibt somit dennoch eine Überzahlung von 206 EUR.
Der Monat ist mit 30 Tagen abzurechnen, Bruchteile von Monaten tagesgenau. Damit ergäbe sich auf das Jahr gesehen (und wenn man es so verteilt wie zitiert (erste Zahl per Monat, 2. Zahl kumuliert, es wird hier wohl alles vermutlich verrutschen... (3. Zahl dann AG 1/AG2/KG/AG 2 ausgeworfen
Januar 5150 5150
Februar 5150 10300
März 5150 15450 15450
April 5150 5150
Mai 5150 10300
Juni 5150 15450
Juli 1-28 4807 20257 20257
Juli 29-31 412 412
August 1.8. 137 549 549
August 2.-31. 5150 5150
September 5150 10300
Oktober 5150 15450
November 5150 20600
Dezember 5150 25750 25750
Summe 62006
BBG Jahr -61800
Differenz 206
RV in 2004 = 19,5%, davon 50 % AN 20,09
(alle Beträge in EUR)
Also doch Weihnachtsgeld????
Immerhin hat Barbara es geschafft, 4-6 Leute zu beschäftigen, um herauszufinden, dass eigentlich alles korrekt gemeldet wurde. Und dennoch ist es für die Jahres-BBG zu viel. Und die EP für dieses Jahr werden maximal aus 61.800 EUR gerechnet.
Bleibt die Überlegung, ob man wegen der 20,09 EUR noch ein Gericht bemüht..., also notfalls klagt, um den Betrag zurück zu erhalten...
Ich wünsche Ihnen/euch allen einen schönen 3. Advent!