Hallo Jong,
ein medizinisches Gutachten gehört nicht zum Bescheid.
Wie breits von W*lfgang erläutert, haben Sie jedoch das Recht, Ihre gesamte Rentenakte einschließlich der medizinischen Unterlagen einzusehen. Dazu müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger lediglich mitteilen, dass Sie Ihre Akte einsehen wollen. Sie können Sich auch Kopien eines bestimmten Gutachtens anfordern.
Dieses Recht auf Akteneinsicht haben Sie selbst oder ein von Ihnen bevollmächtigter Rechtsanwalt oder anderer Vertreter (siehe Beitrag von -_-).