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Experten-Antwort

Leistungsbeurteilung.

von Tomsen19.11.2012 | 17:59
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe heute meinen Sozi.Leistungsbeurteilung bekommen. Bezeichnung der Tätigkeit: Bandarbeiter (stimmt aber nicht ) 6 und mehr Stunden Arbeitshaltung im Stehen: zeitweise Körperliche Arbeitsschwere: leichte im Gehen: zeitweise im Sitzen: ständig Arbeitsorganisation: Tagesschicht Negatives Leistungsvermögen: geistig-psychische Belastbarkeit Bewegung-und Haltungsapparat Jetzt meine Bewertung: Positives Leistungsbild: Es besteht ein Leistungsvermögen für leichte in zeitweise stehender, zeitweise gehender und ständig sitzender Arbeitshaltung, in Tagesschicht..... Mein Negatives Leistungsbild: Wegen chronischer Schmerzen in den beiden Beinen bei Faszikulations-Myalgie-Syndrom, ausgeprägten Schlafstörungen bei mittelgradiger depressiver Episode und Restless-Legs-Syndrom, Lumbago und HWS-Syndrom soll der Patient nur noch Tageschicht durchführen. Häufiges Bücken, Heben, Tragen und Bewegen sind zu vermeiden. Wie soll ich da eine Arbeit finden?? Mir wurde gesagt sie arbeiten in einer großen Firma die finden schon was ...Hab ich da überhaupt eine Schanze auf Teil oder Vollerwerbsrente

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie groß die Chance auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ist, kann hier im Forum nicht beantwortet werden. Dies wird noch (so lese ich es jedenfalls aus Ihrer Sachverhaltsdarstellung heraus) von Ihrem Rentenversicherungsträger entschieden.

Jedenfalls ist, insoweit schließe ich mich den vorherigen Beiträgen an, zu prüfen ob Ihnen Ihr Arbeitgeber einen sogenannten "leidensgerechten Arbeitsplatz" anbieten kann.

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9 Antworten

Anfängeram 19.11.2012 | 18:03
Ob Sie in Ihrer Firma eine Chance haben, hängt primär von ihren sonstigen Fähigkleiten ab. Ich habe in einem größeren Industriebetrieb schon erlebt, dass für einen bewegungseingeschränkten Handwerker ein spezieller Arbeitsplatz gebastelt wurde, in dem er nur für bestimmte elektronische Steuerungen zuständig war. Aber der konnte das eben!
KSCam 19.11.2012 | 19:54
Na ja, Arbeiten ohne Schichtdienst, bei der man überwiegend sitzt, gelegentlich geht und steht und nicht viel heben und tragen muss, die gibt es massenweise. Ihre Chance kennen Sie wenn Sie im Betrieb engagiert fragen ob es solche Tätigkeiten für Sie gibt. Wenn der Personalchef (der Meister, oder wer auch immer) allerdings merkt, dass es Ihnen mehr um die Rente geht und nicht so sehr ums Arbeiten (das höre ich zumindest aus Ihrer Frage heraus), wird sich die Bemühung der Firma was Passendes zu finden eher in Grenzen halten. Mit obiger Beurteilung ist die Chance auf die Rente eher gering. Ganz einfach deshalb weil Sie ganztags leichte Arbeiten machen können.
Sozialröchler?am 19.11.2012 | 21:58
Mit "6 und mehr Stunden" haben Sie keinen Rentenanspruch. Teilweise Erwerbsminderung liegt nach § 43 Abs. 1 S. 2 SGB VI bei einem gesundheitsbedingt eingeschränkten Leistungsvermögen auf 3 bis unter 6 Stunden täglich vor, gemessen an den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Nach dieser Gesetzesdefinition ist somit im Einzelfall festzustellen, wie viele Stunden täglich der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den dort üblichen Bedingungen erwerbstätig sein kann (abstrakte Betrachtungsweise). Ist nach dem festgestellten Leistungsvermögen von (medizinisch) teilweiser Erwerbsminderung auszugehen, liegt - vgl. § 89 SGB VI - gleichzeitig auch volle Erwerbsminderung vor, wenn der Versicherte keinen seinem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz innehat, und der Arbeitsmarkt für ihn daher als verschlossen anzusehen ist
Jochenam 20.11.2012 | 14:28
Hallo Bezeichnung der Tätigkeit: Bandarbeiter (stimmt aber nicht ) DAS KOTZT MICH SCHON WIEDER AN!!!! DA HAT WOHL WIEDER EINER IM RÜCKEN DES BETROFFENEN EINE ANFRAGE UND EINE ANTWORT GEGEBEN!!! WIR HABEN EINE BETRIEBSVEREINBAHRUNG GEMACHT OHNE KENTNIS UND STELLUNGNAHME DES BETROFFENEN GEHT HIER NICHTS RAUS!!!
Tomsenam 20.11.2012 | 18:37
Was ich nicht verstehe, ist das ich mit einen Beruf verglichen werde wo ich vor über 20 Jahre gemacht habe.(Bandarbeiter) warum wird nicht mein aktueller Arbeitsplatz gewertet ???????
Jockelam 21.11.2012 | 08:05
Welchen Beruf üben Sie denn aus ? Hellsehen können wir nicht.....und immer nur "Bröckchen" als Info ins Forum zu werfen, finde ich etwas nervig.
Klaus-Peteram 21.11.2012 | 15:04
" Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung ergibt ein Fähigkeitsbild des Versicherten, das mit den Anforderungen der letzten beruflichen Tätigkeit in Beziehung zu setzen ist. Maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit (siehe 4.1.2.3.1). Besondere Fragestellungen des Auftraggebers sind zu beachten." http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
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