Hallo Anna,
da die Begutachtung nur Teil der Vorbereitung der Entscheidung ist, empfehlen wir Ihnen doch erst mal den Bescheid des Rentenversicherungsträgers abzuwarten.
Für den Fall dass die Entscheidung nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfällt, sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen, eventuell zur Begründung vorab Akteneinsicht beantragen, um so die Angaben der Gutachterin mit zur Begründung heranziehen zu können.